Neue Entscheidung ob Sicherheitsverwahrung oder Einlieferung in die Psychiatrie hängt nun von einem Gutachter ab
Nach dem zweiten Anlauf im Mordfall TORUN, hatte der BGH zuvor nach einem Revisionsverfahren das Urteil des Landgerichts Frankenthal in Teilen aufgehoben, weshalb nun erneut verhandelt werden muss. Und zwar wegen der Sicherheitsverwahrung des als Mörder Verurteilten Ramazan G. Der soll nach Meinung eines Rechtsanwaltes der Nebenkläger „für immer eingesperrt bleiben“. Zwei Verhandlungen wurden bereits durchgeführt, an dem ein Psychiater im Gerichtssaal saß. Und es deutet vieles darauf hin, dass ihn der Gutachter in der Psychiatrie sehen möchte? Am 2. April geht es beim Landgericht Frankenthal weiter. Denn Richter Sauermilch will zwei weitere Zeugen vernehmen. Nachrichten-Regional hatte mehrmals darüber berichtet, letztmals am 05.03.2024, https://nachrichten-regional.de/mordfall-torun-sicherheitsverwahrung-des-verurteilten-ja-oder-nein/
Am 22. April 2024 wird das URTEIL von Richter Sauermilch erwartet, der darüber entscheiden muss, ob die Sicherheitsverwahrung bleibt oder aufgehoben wird. Immerhin hat der Zeuge Kai Fischer, Abteilungsleiter der Justizvollzugsanstalt Diez als Zeuge ausgesagt, dass der Antrag des Verurteilten, nach Berlin-Tegel verlegt werden zu wollen, von der JVA Diez befürwortet werde. Es kommt nun auch auf das Gutachten von Prof. Dreßing, Leiter der psychologischen Abteilung des Zentralinstitut in Mannheim, an, ob eine Gefährlichkeit des Verurteilten von ihm bestätigt werden kann. Nach derzeitiger Beurteilung während seiner Vernehmung war jedenfalls nicht festzustellen, dass der ‚Verurteilte „wirres Zeug“ geredet hätte, weshalb man ihn anscheinend nicht in der Sicherheitsverwahrung behalten will, vermutlich aber in der Psychiatrie einsperren will? Dass er aus Angst weiterer Folter die Namen seiner Folterer in der Verhandlung nicht habe preisgeben wollen, sei mehr als verständlich, berichtete uns eine Leserin von NACHRICHTEN REGIONAL. Sie berichtete unserer Redaktion von einem Fall aus ihrer Nachbarschaft, wo ein Gefangener ähnliche Folter und Schikanen in Diez erleiden musste. Nur ein guter und ehrlicher Menschenrechtsanwalt könne dem Veruteilten in dieser Lage noch helfen. Folter der Gefangenen in JVAs sei Gang und Gäbe, aber in der Psychiatrie sei es noch schlimmer, die von ihrem Sohn berichtete, der nach einer Straftat nicht im Gefängnis, sondern in der geschlossenen Psychiarie landete. Schon jahrelang sitze er in dieser „Gefangenschaft“, abgeschottet und für niemanden mehr zugänglich. Dort werde er gefoltert, misshandelt und mit Drogen und Medikamenten vollgestopft. Schlimmer könne es in einer Justizvollzugsanstalt nicht sein. In einem Vorabbericht hatte NACHRICHTEN REGIONAL im Mordfall TORUN-Mord berichtet, und die Lage auch eingeschätzt, https://nachrichten-regional.de/landgericht-frankenthal-muss-wegen-sicherheitsverwahrung-im-fall-eines-verurteilten-doppelmoerders-neu-entscheiden/
Abzuwarten ist auf jeden Fall der Ausgang des Verfahrens. Und wie diesmal Richter Sauermilch in diesem Strafprozess entscheiden wird. Wir bleiben auf jeden Fall am Ball und werden unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.