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Startseite Überregional

Mordfall TORUN: Sicherheitsverwahrung des Verurteilten – ja oder nein?

by Karin Hurrle
05.03.2024
in Überregional
Lesezeit: 3 mins read
Mordfall TORUN: Sicherheitsverwahrung des Verurteilten – ja oder nein?
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Verurteilter stellt erneut Antrag auf Verlegung nach Berlin-Tegel – Gutachter sitzt im Gerichtssaal

Im Mordfall TORUN ging es am vergangenen Montag in den 2. Verhandlungstag vor dem Landgericht Frankenthal, nachdem der BHG die Revision des Verurteilten, Ramazan G., an das Landgericht Frankenthal erneut zur Entscheidung zurückverwiesen hatte. Wegen der Sicherheitsverwahrung des als Mörder Verurteilten, muss das Landgericht Frankenthal nun neu entscheiden. Laut damaligem URTEIL wurde der Verurteilte als „gefährlich“ eingestuft, so dass er nach 15jähriger Haft in Sicherheitsverwahrung bleiben müsste. Das Revisionsverfahren hatte einen Teilerfolg. Der Gutachter, Prof. Dr. Dreßing, Leiter der Forensischen Psychiatrie des Zentralinstitutes Mannheim (ZI), der am vergangenen Montag im Verhandlungsraum neben Staatsanwältin Bremeyer-Metz saß, muss sich nun erneut ein Bild über den Täter machen. Und stellte einige Fragen an ihn, die allerdings nicht alle von ihm beantwortet wurden. Seine Begründung: Weil er kein Vertrauen mehr in verschiedene Personen habe.

Um was ging es an diesem zweiten Verhandlungstag?

Herauskristallisiert hat sich u.a. bei dieser Verhandlung, dass viele Beschwerdeschreiben des Verurteilten an viele Stellen gerichtet wurden, wo er von Folter und Gewaltanwendung in den JVAen spricht. Namen wollte er allerdings nicht nennen. Von anderer Stelle wurde geäußert, die Namen sind unserer Redaktion bekannt, dass seine Folter noch schlimmer würde, wenn der Verurteilte diese Namen nennen würde. Wegen diesen Vorwürfen wurden einige Zeugen, u.a. ein Polizeibeamter und zwei JVA-Beamte, geladen. Einer davon war Justizvollzugsabteilungsleiter der JVA Diez, Kai Fischer. Seiner Zeugenaussage war zu entnehmen, dass der Verurteilte mehrmals einen Verlegungsantrag nach Berlin-Tegel gestellt hatte. Auch mehrere diesbezügliche Gespräche seien mit dem verurteilten Täter geführt worden.

Völlig klar wurde von Zeuge Fischer am vergangenen Montag der Sachverhalt dargelegt, u.a. dass die JVA Diez die Verlegung nach Berlin-Tegel befürworte. Doch vorher seien noch viele Hürden zu nehmen: Die Eingliederung könne nur dahingehend gefördert werden, wenn ihn seine Familie in Berlin dabei unterstützen würde. Es bestehe derzeit zwar Skyp-Kontakte mit der Familie, diese Telefonkontakte müssten dennoch geprüft werden. Bei einer Besuchsüberstellung werde deshalb auch geprüft, ob dem Verurteilten die Familie wirklich so wichtig ist, äußert Fischer in einem Telefonat gegenüber unserer Redakteurin. Auch wenn die JVA Diez einer Verlegung nach Berlin-Tegel zustimme, müsse die Anstaltsleitung der JVA in Diez dies auch noch befürwoten, und letztendlich das rheinland-pfälzische Justizministerium, dem der Verlegungsantrag auch noch zur Zustimmung vorgelegt werden müsse. Das sei allerdings dann immer noch nicht das Ende eines Verfahrens, denn die aufnehmende JVA in Berlin-Tegel müsse ebenfalls ihre Genehmigung dazu erteilen. „Das ist ein langer Weg und dauere“, sagte Fischer zu der aktuellen Situation des Gefangenen und seinem Antrag auf Verlegung.

Richter SAUERMILCH, der souverän durch die Verhandlung führte ließ durchblicken, dass er das neue GUTACHTEN abwarten möchte und seine Erfahrungen mit der Sicherheitsverwahrung einfließen lassen wird. Am Montag, den 11. März 2024, um 10 Uhr, geht es weiter beim Landgericht Frankenthal. Mit Spannung wird das neue GUTACHTEN von Prof. Dr. Dreßing über den Verurteilten Ramazan G. erwartet.

NACHRICHTEN REGIONAL bleibt für seine Leserinnen und Leser weiterhin am Ball und wird über den Ausgang des Verfahrens berichten.

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Schlagworte: Mordfall TORUN Sicherheitsverwahrung des Verurteilten ja oder neinVerurteilter stellt erneut Antrag auf Verlegung nach Berlin-Tefel Gutachter sitzt im Gerichtssaal
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