Vorwurf der üblen Nachrede und Verleumdung endgültig vom Tisch
Das neuerliche Strafverfahren gegen die Journalistin von NACHRICHTEN REGIONAL, Karin Hurrle, die wegen ihrer Berichterstattung von einem Ehepaar aus dem Augsburger Raum wegen übler Nachrede und Verleumdung angezeigt wurde, ist am 28.02.2024 von Richter Flammann, Amtsgericht Neustadt, eingestellt worden. Karin Hurrle wurde auch von der Anzeigenerstatterin als „Lügenpresse“ in Facebook dargestellt. Nun wurde durch Beschluss des Amtsgrichts Neustadt das Verfahren als endgültig eingestellt erklärt. Dieser Beschluss von Richter Flammann ist eine weitreichende Entscheidung für die Journalistin, um weiterhin über Missstände schreiben und die Täter beim Namen nennen zu dürfen.
Die Redakteurin von NR recherchiert seit Jahren u.a. wegen Kindesmissbrauch, Kindesentzug und auch Kindesentführungen und macht solche Fälle in ihrem Presseportal öffentlich. Auch der vorliegende Fall. Als Journalistin recherchiert Karin Hurrle seit Jahren investigativ. Sie ist auch im Besitz eines Presseausweises der Fachjournalisten.
Auch in vorliegendem Falle ging es u.a. um Kindesentzug, die Streitigkeiten wurden seinerzeit mit dem Neustadter und Bad Dürkheimer Jugendamt sowie über die Gerichte ausgetragen. Über diese jahrelangen Streitigkeiten hatten damals auch andere Medien berichtet. Solche Missstände wird die Redaktion von NR auch weiterhin im Auge behalten, schon alleine deshalb, weil NR auch Informationen über Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche vorliegen. Solche Fälle dürfen auch nicht unter den Teppich gekehrt werden.