Tonaufzeichnung bei Strafprozessen soll verpflichtend eingeführt werden
Am 22. September 2023 hat Bundesjustizminister Marco Buschmann einen Antrag in den Deutschen Bundestag über eine Änderung in der Strafprozessordnung eingebracht. Er will, dass eine Tonaufzeichnung im Strafverfahren verpflichtend eingeführt wird. Das Bundeskabinett hatte bereits am 10.05.2023 den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung beschlossen. Der Regierungsentwurf wurde nun am 22.09.2023 dem Deutschen Bundestag vorgestellt, https://www.facebook.com/MarcoBuschmannFDP/videos/279616125021729
Marco Buschmann trägt vor: „Wir wollen für Strafverfahren in der ersten Instanz eine Tonaufzeichnung verpflichtend einführen. Das sorgt dafür, dass alle Verfahrensbeteiligte eine ordentliche Gedächtnisstütze haben. Das beugt auch potentiellen Konflikten vor über die Frage: Wie ist denn die Verhandlung tatsächlich verlaufen? Kurz: Das sorgt für eine bessere Qualität des deutschen Strafprozesses. Denn in deutschen Strafprozessen gibt es bislang kein Wortlautprotokoll! Dass sich Verfahrensbeteiligte allein auf ihre Notizen und ihr Gedächtnis verlassen müssen, ist nicht zeitgemäß“.
In der Pressemitteilung Nr. 31/2023 vom 10.05.2023 teilt das Bundesjustizministerium folgendes mit: „Der Gesetzentwurf schafft die gesetzlichen Grundlagen für die digitale Dokumentation der erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor den Land- und Oberlandesgerichten in Strafverfahren. Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist neben der Aufzeichnung der Hauptverhandlung auch die automatisierte Übertragung der Tonaufzeichnung in ein Textdokument. Dadurch wird der Nutzen der Dokumentation für die Verfahrensbeteiligten noch einmal stark erhöht. Ihnen soll daher auch ein möglichst zeitnaher Zugriff auf die Dokumentation gewährleistet werden.
Von der Dokumentation der Hauptverhandlung sollen sämtliche Verfahrensbeteiligte profitieren, denn sie erhalten dadurch ein verlässliches, objektives und einheitliches Arbeitsmittel zur Aufbereitung der Hauptverhandlung. Sie können sich dadurch noch besser auf den Prozess konzentrieren. Darüber hinaus wird das Risiko noch weiter reduziert, dass ein Urteil auf falsch wahrgenommene oder erinnerte Aussagen in der Verhandlung gestützt wird. Gerade bei umfangreicheren Verfahren liegen Aussagen bei Abfassung des Urteils häufig schon Monate zurück. In vielen anderen Staaten, gerade auch in der EU, ist eine Dokumentation des Inhalts der Hauptverhandlung deshalb auch längst Standard. Die Inhaltsdokumentation erfolgt häufig durch Audioaufzeichnung (z. B. in Estland, Litauen, Tschechien, Irland, Dänemark und Schweden) teilweise auch durch Videoaufzeichnung, wie flächendeckend beispielsweise in Spanien“, siehe LINK https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0510_Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz_DokHVG.html
Am 20.08.2023 hatte NACHRICHTEN REGIONAL u.a. über die „digitale Prozessbeobachtung“ berichtet,
Das Thema wird schon seit Jahren immer wieder diskutiert. Und kommt nun durch Diskussionen um die „Künstliche Intelligenz“ erneut auf den Prüfstand. Viele Betroffene und Verfahrensbeteiligte sind über den Vorstoß dieses Gesetzesentwurfes von Bundesjustizminister Marco Buschmann erfreut.
NACHRICHTEN REGIONAL bleibt auch bei diesem Thema für ihre Leserinnen und Leser am Ball. Über Neuerungen werden wir Sie unterrichten.