Privatdetektiv Arne Fellner im Gespräch mit NACHRICHTEN REGIONAL
Trotz hochsommerlicher Temperaturen und unerträglicher Hitze, hatte sich der Privatdetektiv Arne Fellner, der viele Jahre in Spanien gearbeitet hatte, und auch heute noch diese Kontakte in Spanien pflegt, für ein Gespräch mit der Redakteurin von Nachrichten Regional getroffen und mit ihr über brisante Themen geplauscht. Fellner, der inzwischen über ein großes Netzwerk verfügt, informierte nicht nur ausführlich über die digitale Prozessbeobachtung, die ganz wichtig sei, um den Ablauf von Gerichtsprozessen auch nachträglich noch in den Focus nehmen zu können. Nämlich dann, wenn die Meinung von Richtern und Angeklagten zur Urteilsfindung auseinandergehen. Fellner erzählt unserer Redakteurin anhand von einigen Beispielen, wie eine Aufzeichnung von digitaler Prozessbeobachtung während Gerichtsprozessen funktionieren könnte. Er berichtete darüber, dass Prozesse durch die digitale Prozessbeobachtung rekonstruiert und für Betroffene gewonnen werden könnten. Er verweist auf einige Prozesse, die hätten anders ausgehen können, wenn diese digital aufgezeichnet worden wären.
Ehemalige Bundesjustizministerin Lambrecht hatte die „Digitale Prozessbeobachtung“ angestoßen
Im Interview mit NR weist Arne Fellner nochmals auf den Abschlussbericht zur Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung hin und die von der ehemaligen Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht Anfang 2020 eingesetzte Expertinnen- und Expertengruppe. Dieser Abschlussbericht sei allen Bundestagsabgeordneten vorgelegt worden. Dazu habe Lambrecht wie folgt erklärt: „Ich danke allen Mitgliedern der Expertengruppe für ihren ausführlichen Bericht, der alle Aspekte einer technischen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung umfassend beleuchtet. Der Abschlussbericht macht deutlich: Die Einführung einer Inhaltsdokumentation der gerichtlichen Hauptverhandlung ist sowohl rechtlich als auch technisch-organisatorisch möglich. Vor allem bietet die Dokumentation in strafgerichtlichen Hauptverhandlungen die große Chance für eine verbesserte Wahrheitsfindung im Strafverfahren“. Lambrecht habe seinerzeit auch angeführt, dass im Bericht aber auch die potenziellen Schwierigkeiten bei einem solchen Paradigmenwechsel in den Blick genommen und Lösungen dafür vorgeschlagen wurden. Der Bericht sei eine hervorragende Grundlage für ein mögliches Gesetzgebungsvorhaben in der nächsten Legislaturperiode. Der Gesetzesentwurf habe noch nicht umgesetzt werden können, weil die Bundesjustizministerin ins Verteidigungsministerium abberufen worden sei.
Fellner erzählt weiter: Bislang werde in Deutschland – anders als in vielen anderen Staaten – in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten lediglich ein sogenanntes Formalprotokoll erstellt, das nur die Förmlichkeiten der Verhandlung, aber nicht deren Inhalte dokumentiert. Für die Urteilsbegründung sei der Richter oder die Richterin heute auf die eigene Mitschrift dazu angewiesen, was beispielsweise ein Zeuge genau gesagt hat. „Ob diese Regelungen noch zeitgemäß sind, wird in Politik, Presse und Fachkreisen seit einiger Zeit kontrovers diskutiert“, erklärt Arne Fellner weiter.
Professor Ursula Gresser zu „Gefälligkeitsgutachten“ für die Gerichte
Auch über „Gefälligkeitsgutachten“ von Psychiatern wurde ausführlich gesprochen, die oft von Gerichten in Auftrag gegeben würden, wenn man unliebsame Menschen aus dem Verkehr ziehen will. Fellner weist auf das Interview von „Report Mainz“ vom 07.06.2016 mit Frau Professor Ursula Gresser hin, https://www.youtube.com/watch?v=y1URZcN3NpI. Die Medizinerin von der Ludwig-Maximilianuniversität München hat sich intensiv mit dem Verhältnis von Gutachtern und Gerichten beschäftigt und sich in „Report Mainz“ auch dazu geäußert. Sie erklärte u.a. „Der psychiatrische Gutachter ist der zentrale Faktor für den Ausgang eines Verfahrens. Gutachter hätten zum Teil Signale vor der Auftragsvergabe von den Gerichten erhalten, wohin der Weg gehen soll“. Auf die Frage von Report Mainz, ob dies rechtens sei, hat Gresser geäußert: „Nein das ist kein Recht, sondern ein Warnsignal, das man schnellstens angehen sollte. Es ist ein System, in dem man missliebige Bürger quasi entsorgen kann“, so Ursula Gresser weiter. Auch LTO hatte über Gefälligkeitsgutachten für Gerichte am 05.04.2014 berichtet, https://www.lto.de/karriere/podcast/folge/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit
Die Redaktion von NACHRICHTEN REGIONAL bedankt sich bei Arne Fellner für die vielen informativen Hinweise und das ausführliche und informative Gespräch.