Heute erreicht uns ein erneuter Leserbrief. Die Betroffene ist wieder aus Neustadt, sie ist auch der Redaktion bekannt. Und hier folgender Inhalt: „Tatsächlich werden Familiensachen als „nicht öffentlich“ bezeichnet, was jedoch nur Kosmetikum ist. Denn es gibt ja nichts Öffentlicheres als dieses Familiengericht: Wer einmal dort durchgeschleust wurde, ist bekannt, negativ bewertet, aussortiert, im sozialen Abseits gelandet, gesellschaftlich tot. Schließlich werden dort im Familiengericht z.B. „Gutachten“ über Eltern zumeist, jedoch auch über Kinder, gefertigt und „gebraucht“. Missbraucht, müsste man sagen. Denn ein solches Gutachten wird quasi flugblattmäßig verbreitet, wird z.B. vom OLG schon verwertet, obwohl es um eine andere Sache geht, obwohl das Gutachten gar nicht in der Welt sein dürfte, es den ethischen und fachlichen Standards nicht entspricht etc. Auch eine Staatsanwaltschaft schert sich nicht um die vielen Gesetzesübertretungen seitens der Gutachter, die Rufmord nach Belieben betreiben dürfen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Das Denunziantentum – es lebe hoch. Und wie beschämend muss es sein, sich darauf auch noch „amtlich“ beziehen zu müssen bzw. zu wollen, wie ein angeblich nur dem Gesetz unterstehender Richter?
Da fällt einem gerade das Dichterwort ein:
„Niemand ist hoffnungsloser versklavt als der, der fälschlich glaubt frei zu sein.“
Wenn der Pressesprecher des Amtsgerichts, Herr Dr. Frey, ein Mann mit so vielen Ämtern,nichts zum Vorgang sagen möchte, so kann er sich zwar als Jurist auf den Hinweis der „Nichtöffentlichkeit“ beziehen, nicht aber, wollte er als Mitmensch, als Mitbürger, als Parteimitglied und -vorstand, einmal auftreten.
Nichts zum Vorfall zu sagen, sagt aber doch einiges – nämlich, dass in Neustadt die Tendenz vorherrscht, Sachverhalte nicht aufzuklären, so dass der Spekulation Tür und Tor geöffnet wird, der beschließende Richter nur noch als Rechtsanwender, nicht Recht-Setzer, auftritt.
Beschlüsse werden in Neustadt übrigens nicht unterschrieben; im Zweifelsfalle könnte dann vielleicht später behauptet werden, den Beschluss nach Diktat nicht mehr gelesen zu haben? Haftbarkeiten gibt es also auch da nicht.
Wir erinnern die Berichterstattung in dieser Zeitung, dass der Beschluss, die Kinder an den Vater herauszugeben, mit dem Widerspruch angegriffen wurde. Was daraus wurde, ist nicht bekannt. Sicherlich kann aber angenommen werden, dass gerichtliche Zwangsmittel, die in diesem Falle die Trennung der Kinder von ihrer Mutter zum Inhalt haben, in der Regel als kindswohlschädlich einzustufen sind.
Und wieder wird deutlich: Das Jugendamt hat keine einvernehmliche Lösung der Konflikte bewirkt. Es hat sich ganz einfach nur auf die Seite des Vaters geschlagen, so sieht es aus.
Wollte das Jugendamt nichts Positives bewirken, oder fehlte es auch hier wieder einmal an der notwendigen Fachlichkeit und Empathie? In solchen Fällen tritt das Familiengericht rigoros auf den Plan. Der Richter meint dann, da ihm ein so „wichtiges“ Amt wie das Jugendamt „Tatsachen“ offeriert,er könnte den Sachbearbeitern oder „Fallführern“, wie sie sich ja selbst gerne nennen, bedenkenlos folgen. Das heißt dann in Neustadt in vielen Fällen: Die Wegnahme der Kinder von den Müttern, die die Kinder geboren und hauptsächlich alleinverantwortlich aufgezogen haben. Ist ein Vater da, der vergessen hat, dass er einmal in Liebe zu seiner Frau mit dieser Kinder gezeugt hat, so wird dieser von dem anscheinend frauen- und mütterfeindlichen Familienrichter – die Stellvertreterin wird da sicherlich den Intentionen des beschließenden Richters folgen wollen – müssen? – als der „bessere“ Erzieher der Kinder gesehen, unterstützt durch ein Jugendamt, das wie er „den Staat“ repräsientiert.
Dieser Staat entmutigt und verurteilt – heute in besonderem Maße die Mütter -, da die Männer ja angeblich vom Gesetz vorher benachteiligt worden waren, indem ihnen nicht von Geburt ihrer Kinder an die amtliche Mitsorgeberechtigung mit auf den Weg gegeben worden war. So ist es gerichtlicherseits Usus, dem Begehren auch derjenigen Männer zu folgen, die nach vielen Jahren der Abwesenheit und der Nichtleistung von Unterhalt Antrag auf Mit- am besten gleich auf Alleinsorge – für die Kinder stellen.
Kindeswohl wird da nicht geprüft, wohl wird dieser Terminus aber im Munde geführt, wenn es gilt, einer Mutter „Kindswohlschädlichkeit“ nachzusagen. Wie gesagt und bekannt – nachgewiesen wird das nicht, wie höchstrichterlich gefordert. Die Behauptung des lebensfremden Richters genügt da und in speziellen Fällen die Aussage des induzierten Kindes, es wolle nicht mehr bei seiner Familie leben.
In dem beschriebenen Falle soll also auch die Familie zerrissen werden, obwohl vernunft- und gefühlsbegabte Menschen einsehen, dass normalerweise die Kinder besonders zur Mutter ein enges Verhältnis haben und gerade nicht zur neuen Lebensgefährtin des Vaters – sollte diese dies behaupten, wie anscheinend vieles, das sich gegen die Mutter der Kinder richtet.
Der Staat ist also wieder einmal angetreten, eine Familie zu zerstören, die Konflikte zur Eskalation zu bringen, anstatt zu befrieden, wie das Aufgabe eines Familiengerichts ist. Wieso sich der besagte Familienrichter in Neustadt auch noch „Güterichter“ nennt, bzw. so tätig werden könnte, würde jemand dies nachfragen, erschließt sich uns Betroffenen wohl niemals.
Hier ist ein fundamentales Versagen des Jugendamtes – des Staates also – sichtbar , das (zu Unrecht) zugeschriebenermaßen so viele Professionelle beherbergt, die angeblich den Eltern in ihrer Erziehungsfähigkeit so weit überlegen sind, es tatsächlich aber in nichts sind. Ein solches Jugendamt ist dann „Partner“ des Familiengerichts, obwohl beide Parteien verschiedene Sprachen sprechen, verschiedene Lebenswelten vertreten wollen, fachlich meilenweit voneinander entfernt sind. Im Grunde jedoch eint sie der Gedanke, dass Eltern eine „Risikogruppe“ sind, die zu eliminieren ist, da diese sonst womöglich vereint auftreten würden, um ihre Rechte – das Recht auf Erziehung ihrer Kinder – durchzusetzen.
Der Staat ist also im Widerspruch zur Verfassung angetreten, den Eltern ihr natürliches Recht wegzunehmen, nämlich das Recht und die Pflicht, die Kinder, die sie geboren haben, auch zu versorgen und zu erziehen. Wer sich als Vater gut dabei fühlt, mit gerichtlicher Unterstützung der Mutter seiner Kinder diese wegzunehmen, ist zu bedauern in mehrfacher Hinsicht:
Er bemerkt nicht, dass seine Position eine übergangsweise sein wird. Denn der Staat missachtet grundsätzlich Eltern – also Mütter und Väter gleichermaßen. Der Vater merkt nicht, dass er seine Kinder schon verloren hat, auch wenn er sich derzeit als Berechtigter fühlt, vorgibt, die fehlende Mutter ersetzen zu können. Vielleicht werden ihm die Kinder dereinst auch vorwerfen, was er ihnen mit den „juristisch“ machbaren Aktionen angetan hat.
Wir, denen schon das größte Übel angetan wurde, unsere Kinder dem Staat überlassen zu müssen, wollen uns dafür einsetzen, dass die Zahl der entsorgten Mütter in Neustadt und Umgebung nicht ständig zunimmt – durch ein auf Familienzerstörung anscheinend eingeschworenes Familiengericht und seinen Richter, der aufgrund seiner Persönlichkeitsstrukturen, seines Vorverständnisses, sowie der situativen Dynamik, wie sie in psychoanalytischen Übertragungs- und Gegenübertragungsphänomenen zum Ausdruck kommt, weiterhin unkontrolliert und unkontrollierbar „seine Arbeit“ macht.
Wie man sagt, sei der Richter ein „hervorragender Baurechtler“. Familiengebilde sind aber nicht aus Beton – und auch Menschen sind es nicht.
E.B., Neustadt a.d.Wstr.