Prozess muss neu aufgerollt werden
Legal Tribune Online (LTO) hatte am 23.03.2021 darüber berichtet, dass ein wochenlanger umfangreicher Prozess über Drogendelikte beim Landgericht Augsburg stattgefunden hat, siehe LINK: https://www.lto.de/recht/justiz/j/bgh-1str49520-drogen-prozess-neu-fehlende-unterschrift-richterin/. Weil eine Richterin die Unterschrift auf ihrem Beschluss vergessen hat, muss nun der Prozess neu aufgerollt werden. Der BGH Karlsruhe hat die Entscheidung des Landgerichts Augsburg aufgehoben (Beschluss vom 27.01.2021 AZ.: 1 StR 495/20). Wegen dieses kleinen Formfehlers wurde die Verhandlung wieder ans Augsburger Landgericht (LG) zurück verwiesen. Weil die Richterin ihre Unterschrift auf dem Beschluss vergessen hat, sei der Schuldspruch für den Angeklagten vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kassiert worden.
Eine andere Strafkammer müsse nun in Augsburg neu verhandeln, habe der BGH Karlsruhe mitgeteilt. Auch die Augsburger Allgemeine hatte über die Entscheidung in Karlsruhe berichtet. Ein absoluter Revisionsgrund liege vor, heißt es weiter im Karlsruher BGH-Beschluss.
Quelle: LTO-Redaktion