Will ihr Arbeitgeber die Kündigung doch zurücknehmen? – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!!
Heute fand vor dem Arbeitsgericht Mönchengladbach die Güteverhandlung zwischen der Hochschule Niederrhein und Dr. Karin Kaiser wegen ihrer fristlosen Kündigung statt. Da keine Einigung zwischen den beiden Parteien erzielt werden konnte, machte die verhandelnde Richterin nochmals deutlich, dass sie große Bedenken bezüglich der fristlosen Kündigung aus rechtlicher Sicht hat, da der gesetzgeberische Schutz dabei nicht berücksichtigt worden sei. Sie bemängelte auch die Verhältnismäßigkeit. Die Richterin stellte daher nochmals die Frage an die anwesenden Vertreter der Hochschule Niederrhein: „Wollen Sie trotzdem die fristlose Kündigung aufrecht erhalten?“ Beide Vertreter erklärten, dass sie die Kündigung nicht zurücknehmen wollen. Zahlreiche Prozessbeobachter haben die Güteverhandlung mitverfolgt. Nach der einstündigen Verhandlung mit einigen Unterbrechungen verkündete die Richterin folgendes Urteil: „Die fristlose Kündigung wird hiermit aufgehoben“.
Um welche Streitigkeiten ging es?
Die Heikendorfer Gemeindevertreterin Dr. Karin Kaiser, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, war von der Hochschule Niederrhein, an der sie als Professorin tätig war, vor Weihnachten 2023 fristlos gekündigt worden. Ihr wurde die Durchführung von Zoom-Veranstaltungen wegen Mandatstätigkeiten vorgeworfen. Wegen der unberechtigten Kündigung war sie also gezwungen, sich gerichtlich zur Wehr zu setzen. Im Kammertermin am heutigen Freitag, 5.4.2024, gab das Arbeitsgericht Mönchengladbach der Kündigungsschutzklage statt, nachdem zwischen den beiden Parteien keine Einigung erzielt werden konnte.
„Ich freue mich sehr über diese Entscheidung des Arbeitsgerichts“, sagt Karin Kaiser. „Meine Tätigkeit als Hochschullehrerin schätze ich sehr. Das Kündigungsschreiben der Hochschule zwei Tage vor Heiligabend hatte mich emotional sehr erschüttert. In den vergangenen drei Monaten wurden schriftsätzlich die Kündigungsgründe dargelegt. Wir haben dann dazu Stellung genommen. Im heutigen Kammertermin am Arbeitsgericht Mönchengladbach bestand dann die Möglichkeit für mündliche Erörterungen, die allerdings nicht zum Ziel führten“.
Nach Auffassung von Karin Kaiser und Prozessbeobachtern leitete die vorsitzende Richterin souverän das Verfahren. Sie sei sogleich zum Kern der Angelegenheit gekommen, wurde geäußert und habe ihre Bedenken bezüglich der fristlosen Kündigung der Hochschule Niederrhein sachlich dargelegt. Ihre Argumente seien richtig gewesen, dass die Kollision zwischen arbeitsrechtlichen Pflichten zur Durchführung von Präsenzveranstaltungen an der Hochschule und einer Gemeinderatstätigkeit vom Gesetzgeber durch den Mandatsschutz aufgelöst worden sei. Eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde, sei daher nicht gegeben.
Dieter Kraetzig, der Leiter des Dezernats Personal und Recht der Hochschule Niederrhein, der zusammen mit dem Prodekan im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Matthias Freund als beklagte Hochschule vertreten hatte, erklärte, dass er sich die Rechtsbehelfsfrist vorbehalten würde. Im Rahmen der Urteilsverkündung erklärte die vorsitzende Richterin, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst sei und die beklagte Hochschule die Kosten des Verfahrens zu tragen habe. „Ich werde jetzt die Zustellung des Urteils nebst Begründung abwarten“, sagt Karin Kaiser. „Erst nach Rechtskraft des Urteils kann es dann bilaterale Gespräche mit der Hochschule Niederrhein über die Details meines Wiedereinstiegs als Hochschullehrerin geben“.
Nachrichten Regional bleibt für seine Leserinnen und Leser am Ball und wird über den weiteren Verlauf des Verfahrens berichten.