„Warum Prozessbeobachter wichtig für die Rechtsstaatlichkeit sind und Sie alle für eine demokratische Kontrolle sorgen können, denn die Justiz fürchtet die Öffentlichkeit. Helfen Sie alle für ein besseres, transparentes Rechtssystem, mehr Rechtsstaatlichkeit sowie Öffentlichkeit, in dem Sie Prozessbeobachter für Justiz-Opfer werden, denn dieses System könnte Sie selber unschuldig treffen und hierbei Ihre Existenz zerstören, wie es täglich seit vielen Jahren immer wieder vielen Menschen in Deutschland passiert. Gerichte und Staatsanwaltschaften bieten hierfür bei öffentlichen Gerichtsverhandlungen die Möglichkeit, die jeder einzelne von uns jederzeit nutzen kann und sollte, um hierdurch wirksame Kontrolle ausüben zu können, denn hierdurch werden Sie zum Zeugen. Schreiben Sie Ihre Erlebnisse bei Gerichtsverhandlungen, die sehr vielseitig sein können an contact@justiz-opfer.info. Es wird Mitarbeitern und Amtsträgern bei Justiz, Psychiatrien, Behörden, Ministerien sowie Richtern, Richterinnen, Staatsanwälten, Staatsanwältinnen, Gutachtern die Möglichkeit angeboten, vertraulich Bericht zu erstatten unter
contact@justiz-opfer.info , sofern sie von Dritten unter „Druck“ gesetzt wurden oder dies versucht wurde und hierdurch ihre Existenz und Neutralität in Gefahr stand.
Der Verein möchte versuchen, an diesen Zuständen politisch etwas mit Hilfe von ausgesuchten Medien zu verändern und benötigen deswegen Ihre Hilfe, denn nur wenn etwas aktenkundig und nachgewiesen werden kann, dürften sich dringend notwendige Veränderungen herbeiführen lassen. So lange sich alles im Verborgenen abspielt, kann nichts verändert werden.
Es gibt unzählige Beispiele dafür, wie Gerichtsprozesse und gerade mündliche Verhandlungen manipuliert und in eine bestimmte Interessensrichtung beeinflusst werden können, in dem z. B. Staatsanwälte, Staatsanwältinnen, Richter und Richterinnen versuchen, Prozessbeteiligte zu beeinflussen, in dem sie z. B. Antworten den Angeklagten und Zeugen in den Mund legen, sie ständig unterbrechen, das rechtliche Gehör verweigern, versuchen, diese durch aggressives oder autoritäres Auftreten oder sogar durch Drohungen von strafrechtlichen Verfolgungen einzuschüchtern bzw. regelrecht zu beeinflussen usw.. Derartige Verhaltensweisen haben rein gar nichts mit einem fairen Verfahren nach Art. 6 EMRK zu tun. Sobald Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gutachter merken, dass sie unter aufmerksamer Beobachtung stehen und somit öffentliche Kontrolle über deren Arbeit ausgeübt wird, rückt in der Regel die Rechtsstaatlichkeit wieder mehr in den Vordergrund“.
Und hier zu einem Fall, den Justiz-Opfer veröffentlicht hatten:
Polizeiopfer unschuldig verfolgt
Mitten auf dem Marktplatz: Junger Reutlinger Künstler von Polizisten mißhandelt und anschließend noch vor Gericht gestellt
Reutlingen/Karlsruhe, 03.10.2014. Jamin E. hat schon häufiger Übergriffe durch Reutlinger Polizisten erleiden müssen. Doch die jetzige Aktion krimineller Polizisten schlägt dem Faß den Boden aus: am 16.04.2013 passt eine Meute Polizisten den jungen Mann auf dem belebten Reutlinger Marktplatz ab, nötigt ihn, legt ihm schließlich Handfesseln an und greift ihm unsittlich zwischen die Beine. Jamin E. wehrt sich nicht, er ruft seinen Anwalt an. Dieser rät ihm zu gehen, beschwert sich umgehend auf der Reutlinger Wache telephonisch über die Täter.
Nach einer halben Stunde völlig grundloser Mißhandlung, in der Jamin E. wie ein Stück Vieh auf dem Reutlinger Marktplatz der Öffentlichkeit zur Schau gestellt wurde, lassen die Missetäter ihn laufen. Sein Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah aus Karlsruhe erstattet umgehend Strafanzeige, u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und sexueller Nötigung.
Doch Staatsanwalt Jan Vytlacil von der Staatsanwaltschaft Tübingen kehrte die Straftaten der Polizisten einfach unter den Teppich. Stattdessen klagt er Jamin E. an: wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ und „falscher Verdächtigung“.
Leider entspricht dies dem üblichen Vorgehen von Polizei und Justiz in solchen Fällen, weiß Anwalt Schneider-Addae-Mensah. Polizeiopfer werden systematisch zu Tätern gestempelt, verleumdet und unschuldig verfolgt. „Mein Mandant hat weder mit Gewalt den Polizisten Widerstand geleistet noch hat er diese „falsch“ verdächtigt, so der Anwalt. „Es sind dies leider Auswüchse eines Polizeistaats, in dem kriminelle Polizisten von der Justiz gedeckt werden“, so Anwalt Schneider-Addae-Mensah. Er sieht den Rechtsstaat in ernster Gefahr, sollte sein Mandant nicht freigesprochen werden.
Staatsanwalt Vytlacil scheint sich des kämpferischen Anwalts bewußt zu sein. Zusammen mit der Reutlinger Amtsrichter Eberhard Hausch versuchte er den unliebsamen Anwalt wegen „Tatbeteiligung“ von der weiteren Verteidigung auszuschließen. Das Oberlandesgericht Stuttgart verwarf diesen Antrag jedoch als unzulässig.
Jamin E. und David S.-A.-M. werden daher nunmehr gemeinsam die Hauptverhandlung vor dem AG Reutlingen am
Montag, 13.10.2014 um 16 Uhr,
AG Reutlingen, Gartenstraße 40, Sitzungssaal III / EG bestreiten. Zur Beobachtung der Hauptverhandlung und Berichterstattung lade ich Sie alle herzlich ein.
Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah
Für weitere Informationen gerne unter: 0176-22785835 und addaeme@gmx.de„.