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Arne Semsrott von der Berliner Staatsanwaltschaft angeklagt

by Karin Hurrle
20.02.2024
in Überregional
Lesezeit: 2 mins read
DRK Haßloch verbreitet Fake News im WOCHENBLATT
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Begründung: Veröffentlichung von Dokumenten aus einem laufenden Verfahren – Die Meinung: Pressefreiheit darf wegen Veröffentlichungsverbot nicht eingeschränkt werden!!

LTO teilt in ihrem jüngsten Newsletter mit, dass Arne Semsrott von der Berliner Staatsanwaltschaft angeklagt wurde, weil er als Journalist drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht hat. Semsrott soll deshalb gegen § 353d Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) verstoßen haben. Dieser Paragraph gelte auch für Ermittlungsakten und Gerichtsentscheidungen ohne Ausnahme. Die Anklage soll LTO vorliegen. Nach § 353d Nr. StGB ist eine Bestrafung möglich. Arne Semsrott ist Betreiber des Blogs „FragDenStaat“. Der weiteren Berichterstattung von LTO war zu entnehmen, dass der Aktivist Arne Semsrott im August 2023 drei Gerichtsbeschlüsse des Amtsgerichts München teilgeschwärzt und im Rahmen eines Artikels auf der Webseite FragDenStaat veröffentlicht habe.

Nun wurde nach einem Justiz-Leak der Aktivist und Journalist wegen der besonderen Bedeutung des Falls beim Landgericht angeklagt. Laut LTO bringe das Semsrott seinem Ziel näher: Er will klären lassen, ob eine Strafnorm gegen die Verfassung verstößt. Er nimmt deshalb auch in Kauf, selbst von der Staatsanwaltschaft angeklagt zu werden.

Laut LTO heißt es in Semsrotts Beitrag weiter: „Dokumente aus laufenden Strafverfahren darf man in Deutschland eigentlich nicht veröffentlichen. Doch es gibt Dokumente, die gehören an die Öffentlichkeit.“ Semsrott habe es damit in gewisser Weise auf die Strafverfolgung angelegt. Dies sei möglicherweise unangenehm für ihn, bringe ihn aber möglicherweise in der Sache weiter. Er wolle nämlich klären lassen, ob § 353d Nr. 3 StGB in seiner geltenden Fassung gegen Verfassungsrecht verstößt. Eine Provokation, wie es LTO beschreibt, auch um den Preis, dafür strafrechtlich ins Risiko zu gehen. Mit seinem Fall wolle er perspektivisch den Bundesgerichtshof (BGH) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschäftigen. Semsrott erklärt daher gegenüber LTO weiter:  „Ich hoffe, dass der Fall zu einer grundsätzlichen Klärung führt“. Es könne nicht sein, dass die Pressefreiheit durch das Veröffentlichungsverbot derart eingeschränkt werde.

Auch Nachrichten-Regional erhielt bereits mehrere Strafbefehle, u.a. von der Staatsanwaltschaft Ravensburg, weil NR über den Ravensburger „Fall Schlösser“ berichtet hatte, hier der Bericht vom 12.04.2022 https://nachrichten-regional.de/emilie-schloesser-erneut-in-den-muehlen-der-ravensburger-justiz/. Insofern schließt sich die Redakteurin von NACHRICHTEN REGIONAL der Meinung des Journalisten Arne Semsrott an, dass geprüft werden muss, ob die Gesetzgebung und insbesondere der § 353d Nr. 3 des Strafgesetzbuches gegen die Verfassung verstößt, hier nochmals der Originalbericht von LTO https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/anklage-arne-semsrott-frag-den-staat-berlin-staatsanwaltschaft-353-stgb-pressefreiheit/

Wir bleiben für Sie am Ball und werden unsere Leserinnen und Leser über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

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Schlagworte: Arne Semsrott von der Berliner Staatsanwaltschaft angeklagtBegründung Veröffentlichung von Dokumenten aus einem laufenden VerfahrenDie Meinung Pressefreiheit darf wegen Veröffentlichungsverbot nicht eingeschränkt werden
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