Polizeipräsident Stürmer stellt Strafantrag wegen ihres „offenen“ Briefes“
Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Das Ravensburger Polizeipräsidium wird von der Politik am „Gängelband“ geführt. Nun ist es gekommen, wie es kommen musste. Gegen Emilie Schlösser wurde nun wegen ihres „offenen Briefes“ vom 04.01.2022 an den baden-württembergischen Innenminister Strobl (CDU), den sie auch auf ihrer Webseite https://skandal-rv.de veröffentlicht hat, vom Ravensburger Polizeipräsidenten Stürmer Strafantrag gestellt. Strobl selbst hat nicht auf diesen „offenen Brief“ reagiert.
Stürmer fordert Entschuldigung
Stürmer forderte nun die Briefeschreiberin mit seinem Schreiben vom 11.01.2022 auf, sich für den Inhalt ihres „offenen Briefes“ und die darin angeblich aufgeführten „Ehrverletzungen“ innerhalb von 14 Tagen zu entschuldigen. Falls sie dies nicht tue, wurde ihr von ihm folgendes angedroht: „Sollte diese Entschuldigung sowie Veröffentlichung auf Ihrer Homepage nicht oder nur unvollständig innerhalb der genannten 14 Tagen passieren, werde ich für die mir unterstehenden Beamten und für mich persönlich wegen aller in Betracht kommenden Delikte Strafanträge stellen und Ihr Schreiben zur weiteren Prüfung und Entscheidung der Staatsanwaltschaft weiterleiten“. Da von Emilie Schlösser keine Entschuldigung kam, flatterte am 04. April 2022 ein Strafbefehl bei ihr in den Briefkasten.
Wer die diesbezüglichen Ermittlungen von der Polizei durchgeführt hat, bleibt bis heute ein Geheimnis, da die Beschuldigte noch keine Akteneinsicht nehmen konnte. Auch weiß bis heute noch niemand, wer der sachbearbeitende Ravensburger Staatsanwalt ist, der diesen Strafbefehl beim Amtsgerichts Ravensburg beantragt hat. Hier laufen die Recherchen von NACHRICHTEN REGIONAL auf Hochtouren. Es wurde mehrmals von NR darüber berichtet, das letzte Mal am 27.02.2022: https://nachrichten-regional.de/neue-erkenntnisse-im-fall-schloesser-recherche-team-kritisiert-die-psychische-gewalt-der-ravensburger-staatsanwaltschaft/
Gegen Strafbefehl wurde Einspruch eingelegt
Laut Rechtsmittelbelehrung hat die Beschuldigte nun die Möglichkeit, sich gegen diesen unberechtigten Strafbefehl zu wehren. Sie kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Von diesem Rechtsmittel hat sie auch Gebrauch gemacht und ihren Einspruch am 11.04.2022 persönlich beim Amtsgericht Ravensburg abgegeben.In ihrer Begründung konnte sie nochmals kurz umreißen, weshalb sie diesen „offenen Brief“ an Innenminister Strobl geschrieben hatte. Verwundert sei sie dennoch über den Strafbefehl. Denn anders als bei einem Strafurteil, muss bei einem Strafbefehl nicht feststehen, dass sich der/die Beschuldigte der Straftat tatsächlich schuldig gemacht hat. In ihrem Einspruch wurden die angeblichen „Ehrverletzungen“ auch begründet. Es wurde von Emilie Schlösser kritisiert, dass das Amtsgericht Ravensburg ein vereinfachtes Verfahren eines Strafbefehls gewählt hat. Daraus könne man schließen, dass weiterhin der Betrug vertuscht werden soll.
Vizepräsidentin des Landgerichts Ravensburg hat mehrere Verfügungen erlassen
In einem Gespräch mit der Beschuldigten hat unsere Redaktion nun erfahren, dass sie vor diesem Strafbefehl mehrere Verfügungen von der Vizepräsidentin des Landgerichts Ravensburg erhalten habe. Diese habe u.a. angefragt, ob sie gegen Staatsanwalt Wizemann oder gegen das Land Baden-Württemberg klagen wolle. Im Kern der Forderungen geht es immer noch um die Herausgabe von Beweisunterlagen und Akten, die von Staatsanwalt Wizemann schon jahrelang einbehalten werden. Diese werden von der Beschuldigten benötigt, um den Betrug an den „Schlösser-Firmen“ zu beweisen. Das Amtsgericht Ravensburg räumt nun der Beklagten ein, ihren Einspruch zurückzunehmen. Falls sie dies nicht tue, findet eine Hauptverhandlung statt. Emilie Schlösser fordert schon seit Jahren die Aufklärung dieses „Wirtschaftsbetruges“ in einem fairen Verfahren.
Wir bleiben für Sie am Ball. Wenn es was Neues gibt im „Fall Schlösser“, werden wir unsere Leserinnen und Leser darüber informieren.