Erstmals erhält ein Opfer von sexueller Gewalt Schmerzensgeld
Nun wurde bekannt: Mehr als zehn Menschen, die missbraucht wurden, sind laut einer Opferorganisation bereit, gegen das Bistum Trier zu klagen. Dies teilt der SWR in seiner Berichterstattung am 19.02.2024 mit. Grund dafür sei das im Juni 2023 ergangene Urteil aus Köln, wo erstmals einem Opfer sexualisierter Gewalt in der Kirche ein Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Geklagt habe der ehemalige Messdiener Georg Menne, der einem inzwischen verstorbenen Priester vorgeworfen habe, ihn in den 1970er Jahre mehrere hundert Mal missbraucht zu haben, berichtet der SWR weiter. Dem Opfer habe ein Schmerzensgeld von 300.000 Euro gezahlt werden müssen, https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/trier/missbrauchsopfer-bereiten-klage-gegen-bistum-trier-vor-100.html
Auch ZEIT ONLINE hat am 21.02.2024 ausführlich darüber berichtet https://www.zeit.de/news/2024-02/20/verein-informiert-ueber-moegliche-klagen-gegen-bistum-trier. Und zwar, dass der Trierer Verein Missbit angekündigt hat, mit einem Hilfsfonds Missbrauchsopfer bei Schmerzensgeld-Klagen gegen das Bistum Trier finanziell zu unterstützen. Solche Zivilklagen könnten 30.000 Euro und mehr kosten. Das Geld aus dem Hilfsfonds solle Betroffenen helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Dazu sollten Spenden und Kredite zur Vorfinanzierung der Klagen eingeworben werden.
Im Bistum Speyer lägen zurzeit keine Hinweise auf die Anbahnung solcher Klagen vor, habe eine Sprecherin vom Bistum Speyer gegenüber ZEIT ONLINE geäußert. Durch Anträge und Neubefassung von Fällen habe das Bistum Speyer ohne Gerichtsprozesse eine Summe von rund 2,6 Millionen inklusive Therapiekosten bereits an Betroffene ausgezahlt.
Nun ist abzuwarten, ob es zu einer Klagewelle von Betroffenen kommt. Näheres über eine Unterstützung von Betroffenen, kann man unter https://missbit.de/presse/2024/index.php/ nachlesen.
Foto WIKIPEDIA: Domenico Ghirlandaio Messdiener (1448–1494)