Großes Lob geht an Rita Romano für ihre Hilfsbereitschaft – Einzug in Lambrechter Wohnung scheitert an der Zahlung der Kaution
Der Neustadter Rentner ist immer noch obdachlos, obwohl ihm eine Wohnung in Lambrecht angeboten wurde. Dort bekommt er erst den Schlüssel, wenn die Kaution für die Wohnung bezahlt wurde. Dies scheitert allerdings daran, dass noch einige Formalitäten erledigt werden müssen. Solange bekommt er also keine Bleibe und muss weiterhin auf der Straße übernachten. Inzwischen konnte unsere Redaktion den Kontakt mit einigen Behörden aufnehmen, u.a. dem Sozialamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim. Aber auch mit dem Neustadter Lichtblick konnte gesprochen werden. Dort wurde der Rentner nämlich obdachlos gemeldet. Inzwischen konnten wir auch einige Unterlagen des Rentners einsehen, u.a. der Mietvertrag von der Neustadter Wohnung, die ihm wegen Eigenbedarfs gekündigt wurde. In diesem Haus musste sich der Rentner die Küche und das Bad mit weiteren Mitbewohnern teilen. Ansonsten habe jeder Bewohner sein eigenes Zimmer gehabt, das recht geräumig gewesen sei, berichtet der inzwischen obdachlose Mann. Die Miete sei zehn Jahre angemessen gewesen und er könne sich diesbezüglich auch nicht beklagen. Dieses Miethaus hatte allerdings drei Mal den Besitzer gewechselt. Wie unsere Redaktion inzwischen erfahren hat, gehört das Haus der gekündigten Wohnung einem Professor aus Neustadt, mit dem auch unsere Redakteurin inzwischen sprechen konnte. Über den Fall des obdachlosen Rentners hatte unsere Redaktion bereits am 21.10.2022 berichtet. Mit dem obdachlosen Rentner konnte sich unsere Redakteurin bereits mehrmals treffen.
Hausbesitzer der gekündigten Wohnung will die Kaution bezahlen
Unsere Redaktion wurde nämlich von dem neuen Neustadter Wohnhausbesitzer angerufen, der an der Obdachlosigkeit des Neustadter Rentners eigentlich Schuld ist. Unserer Redakteurin hat er versichert, dass er die Kaution an den gekündigten Rentner bezahlen wird. Das war am vergangenen Montag. Da dies bis heute nicht erfolgt ist, wurde nunmehr schriftlich von ihm gefordert, auf ein angegebenes Konto die Kaution mit Fristsetzung 31.10.2022 zu überweisen. Wenn er dies nicht ordnungsgemäß erledige, werde dies den entsprechenden Behörden gemeldet.
Inzwischen wurden einige Ortsbürgermeister aus dem Lambrechter Tal angerufen, mit der Bitte zu helfen, damit der obdachlose Rentner vielleicht bald wieder ein Dach über dem Kopf hat. Gerne würde er wieder in seinen Heimatort in der Nähe von Lambrecht zurückkehren, wenn er eine entsprechende Wohnung finden würde. Dort möchte er wenn möglich, dann auch seinen Lebensabend verbringen. Damals wohnte er in dem Haus seiner Tante. Weil diese krank und gebrechlich wurde, musste sie in ein Pflegeheim. Weil die Rente dafür nicht reichte, sei das Haus verkauft worden und zwangsläufig habe er damit auch seine Wohnung verloren. Inzwischen sei die Tante schon lange tot und sein Lebensmittelpunkt sei seit dieser Zeit Neustadt gewesen. Gerne möchte er wieder ins Tal zurück, wenn ihm eine entsprechende Wohnung angeboten werde, erzählt der Rentner.
Unterlagen der Stadt Neustadt konnten von unserer Redaktion gesichtet werden
Inzwischen liegen unserer Redaktion einige Unterlagen vor, u.a. eine Bescheinigung der Stadtverwaltung Neustadt vom 01.07.2022 über die Wohnberechtigung für Wohnungssuchende, deren Einkommen innerhalb der Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 LWoFG liegt. Nach dieser Bescheinigung ist der Rentner berechtigt, eine Wohnung von 50 qm zu beziehen. Am 08.07.2022 erhält der obdachlose Rentner ein weiteres Schreiben der Stadtverwaltung Neustadt an seine gekündigte Adresse, dass die Stadt seine Beiträge an die AOK Rheinland-Pfalz überweist und den Rest auf sein Bankkonto auszahlt. Makaber an diesem Bescheid ist folgender Text:
„Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie uns jede Veränderung in Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen oder in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen der mit Ihnen im Haushalt lebenden Personen umgehend mitteilen müssen. Hierzu zählen insbesondere Änderungen in den Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen, den Wechsel der Bankverbindung etc. Ebenso ist jeder Wohnungswechsel unserer Behörde mitzuteilen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Neustadt a.d.Wstr. schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.“ Wie schon in unserem Bericht erwähnt, wurde der Neustadter Rentner beim LICHTBLICK als obdachlos gemeldet und erhält auch dorthin seine Post. Seine Schriftstücke werden von einer Juristin der DIAKONIE aufbewahrt. Um die rechtlichen Belange kümmert sie sich als Rechtsanwältin.
Rita Romano will sich mit Neustadts OB Weigel in Verbindung setzen
Rita Romano, die sich akribisch für den obdachlosen Rentner eingesetzt hatte, will nach Rückkehr aus ihrem Urlaub aus ihrer Heimat den Kontakt mit dem Neustadter Oberbürgermeister Weigel aufnehmen, um einiges was mit dem obdachlosen Rentner schiefgelaufen ist, zu klären. Der obdachlose Mann weist unsere Redaktion darauf hin, dass er Rita Romano unendlich dankbar sei, dass sie ihm bei der Wohnungssuche behilflich gewesen sei. Dass dies mit der zu zahlenden Kaution an den neuen Wohnungsvermieter in Lambrecht nicht geklappt habe, sei nicht Rita Romano anzulasten. Auf jeden Fall sind derzeit alle Beteiligten bestrebt, dass der Rentner aus der Obdachlosigkeit schnellstmöglich herauskommt.
Wer dabei behilflich sein will, kann sich gerne mit unserer Redaktion unter der Tel.Nr. 0170 / 2784 150 oder info@nachrichten-regoional.de in Verbindung setzen.