Eine umstrittene Entscheidung
Laut neuesten Nachrichten von tagessschau.de vom 20.05.2016 hat das türkische Parlament die Immunität von 138 Abgeordneten aufgehoben. Betroffen sind alle Parteien. Besonders hart treffe die Entscheidung jedoch die regierungskritische HDP. International wird der von Präsident Erdogan initiierte Schritt als „Selbstentmachtung“ des Parlaments kritisiert. Die umstrittene Aufhebung der Immunität der 138 Abgeordneten sei vom türkischen Parlament mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit durchgesetzt worden. 376 der 550 Abgeordneten hätten den Vorstoß der regierenden islamisch-konservativen AKP unterstützt. Insgesamt betriffe die Entscheidung Mitglieder aller vier Fraktionen. Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu gehören 27 der betroffenen Parlamentarier zur AKP, 51 zur Mitte-Links-Partei CHP, 50 zur pro-kurdischen HDP und neun zur ultrarechten MHP. Außerdem soll der einzigen parteilosen Abgeordneten die Immunität entzogen werden.
Die Aufhebung der Immunität macht eine Verfassungsänderung möglich, so dass ein Satz aus Artikel 83 für jene 138 Mitglieder der Nationalversammlung ausgesetzt wird, denen Straftaten vorgeworfen werden. Der Satz besagt: „Ein Abgeordneter, der vor oder nach der Wahl eine Straftat begangen haben soll, darf nicht festgenommen, verhört, verhaftet oder vor Gericht gestellt werden, wenn die Versammlung nicht anderweitig entscheidet.“