BAMF-Leiterin soll Hotelübernachtung und Essenseinladung erhalten haben
Der Vorwurf der Korruption gegen die ehemalige Leiterin der Außenstelle des Bundesamtes für Migration in Bremen gründet sich nach Informationen von NDR und Radio Bremen auf eine Hotelübernachtung und eine Essenseinladung. Die Essenseinladung sei im Rahmen des jesidischen Neujahrsfestes erfolgt. So geht es aus dem Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Bremen hervor. Der jeweilige Gegenwert der Übernachtung und der Einladung wird in dem Dokument nicht aufgeführt. Die Beschuldigte, so der Verdacht, habe sich von materiellen Zuwendungen leiten lassen und andere zur missbräuchlichen Asylantragsstellung verleitet. So steht es im Durchsuchungsbeschluss. Die Beschuldigte soll damit unter anderem gegen Paragraph 84 des Asylgesetzes verstoßen haben. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Am Donnerstag, 26. April, bestätigte Stephan Mayer, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, im Rahmen einer Fragestunde im Bundestag einen Bericht des NDR, nach dem in den Fall mehrere Personen verwickelt gewesen sein sollen. Diese sollen mit der beschuldigten Frau zusammen gearbeitet haben.
Am Freitag, 20. April, hatten NDR, Radio Bremen und SZ erstmals davon berichtet, dass in der Bremer Außenstelle des BAMF in bis zu 2000 Fällen Asylanträge positiv beschieden worden sein sollen, obwohl es dafür keine rechtliche Grundlage gegeben habe. Die Staatsanwaltschaft Bremen ermittelt daher derzeit gegen sechs Beschuldigte, darunter drei Anwälte und die ehemalige Leiterin der Außenstelle. In der vergangenen Woche waren acht Wohnungen und Arbeitsplätze in Bremen und Niedersachsen durchsucht worden. (red.)