Analysiert von Dr. Markus Sehl
Laut Informationen von LTO Daily vom 07.03.2024, beginnt am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster die zweite Runde im Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz. Rechtlich gehe es dabei vor allem um die Einstufung der AfD als Verdachtsfall. In der Praxis habe der Prozess aber weitaus größere Bedeutung, schreibt LTO weiter. Er falle in eine Zeit, in der über ein Parteiverbot der AfD, Grundrechtsverwirkung für AfD-Politiker und die Gefahren einer AfD-Regierung für Institutionen diskutiert wird – und in der die AfD in manchen Bundesländern auf über 30 Prozent komme. Was für die Partei in Münster auf dem Spiel steht und welche Folgen das Urteil für ein mögliches Parteiverbotsverfahren haben könnte, analysiert Dr. Markus Sehl in seinem Vorbericht, Was für die Partei in Münster auf dem Spiel steht und welche Folgen das Urteil für ein mögliches Parteiverbotsverfahren haben kann.
Mit der AfD beobachte der Verfassungsschutz nicht eine terroristische Splittergruppe, sondern eine Partei mit rund 30.000 Mitgliedern, die nicht vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verboten ist, heißt es weiter. In allen Landtagen, dem Europaparlament sowie dem Bundestag sind AfD-Mitglieder vertreten, die in der letzten Legislaturperiode die größte Oppositionspartei war. Dennoch wurde zum ersten Mal vom Bundesverfassungsschutz im Jahre 2021 die Partei als Verdachtsfall in seinem Verfassungsschutzbericht erwähnt und öffentlich gemacht.
Weiter wird von Dr. Markus Sehl analysiert und von LTO am 07.03.2024 veröpffentlicht: „Nach den Maßstäben des BVerfG können Parteien nur verboten werden, wenn sie es darauf anlegen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden (vgl. Art. 21 Abs. 2 GG). Nach seiner bisherigen Rechtsprechung genügt allein die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen muss eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt. Und außerdem darf ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen“.
Der Ausgang dieses Rechtsstreites ist also abzuwarten, vor allem wegen der anstehenden EURPA-Wahlen im kommenden Juni 2024.