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Startseite Politik

ÖDP kritisiert Abweisung ihrer Klage durch Bundesverfassungsgericht

by Karin Hurrle
25.10.2015
in Politik
Lesezeit: 2 mins read
„Mietpreisbremse“ ist den irreführenden Namen nicht wert
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Schimmer-Göresz: „Wir wollen Oppositionspartei gegen diese riesige intransparente Parteienfinanzierung sein!“

Am 21.09.2015 ging die ÖDP mit folgender Presseerklärung an die Öffentlichkeit: „Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 15. Juli 2015 eine Organklage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) gegen den Deutschen Bundestag als unzulässig verworfen hat, informierten der juristische Bevollmächtigte der ÖDP, Prof. Hans Herbert von Arnim, sowie die politische Spitze der ÖDP am heutigen Montag die Öffentlichkeit auf einer Pressekonferenz in Karlsruhe über den Umgang mit der Ablehnung der Klage. Die ÖDP hatte die Mittelzuweisung an die Bundestagsfraktionen, die politischen Stiftungen der Bundestagsparteien sowie die Finanzierung der Abgeordnetenmitarbeiter im Bundestagshaushalt 2012 als verdeckte Parteienfinanzierung gesehen und dagegen geklagt. Auch sah sich die ÖDP im politischen Wettbewerb eklatant benachteiligt. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte wenige Tage zuvor die Hintergründe der Ablehnung der Klage kritisch gewürdigt.

„Wir wollen wirksamste Oppositionspartei gegen diese riesige intransparente Parteienfinanzierung sein“, so Gabriela Schimmer-Göresz, Bundesvorsitzende der ÖDP. Das Bundesverfassungsgericht wollte sich nicht mit der politischen Klasse, den etablierten Parteien, anlegen und habe daher die Klage der ÖDP mit unverständlichen juristischen Manövern abgewiesen. Dies sei völlig inakzeptabel, ebenso wie die Tatsache, dass ein Senatsmitglied, der Berichterstatter Peter Müller, beim Thema verdeckte Parteienfinanzierung selbst vorbelastet sei. Müller hatte als Ministerpräsident des Saarlandes verdeckte Parteienfinanzierung begangen, was durch das saarländische Verfassungsgericht seinerzeit bestätigt wurde. „Derlei Umstände erschüttern den Glauben an eine strikte Trennung zwischen Legislative und Exekutive und schaden unserer Demokratie erheblich“, so Schimmer-Göresz weiter.

ÖDP-Generalsekretär Dr. Claudius Moseler unterstrich in diesem Zusammenhang auch, dass es der ÖDP um einen transparenten und fairen Rahmen für die Parteienfinanzierung gehe. „Leitbild muss dabei für uns sein, dass einerseits eine vernünftige Fraktions-, Abgeordneten- und Stiftungsarbeit möglich ist, anderseits die finanziellen Beträge, von der Öffentlichkeit unkontrolliert, nicht weiter in den Himmel schießen. Ferner müssen nicht nur Oppositionsparteien sachgerecht an der Parteienfinanzierung beteiligt werden, sondern alle Parteien, auch die außerparlamentarischen Parteien“, so Moseler.

Die ÖDP behält sich weitere Schritte gegen das Urteil vor. Eine Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht sei angedacht, ebenso wie eine Klage an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Alle Informationen zur Klage finden Sie hier:  https://www.oedp.de/aktuelles/aktionen/verdeckte-parteienfinanzierung/

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