Und erntet von der Ex-CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann harsche Krititk
Nun ist es raus, was viele CDU-Mitglieder aus Baden-Württemberg schon lange denken: Thomas Strobl soll für das Tief der Landes-CDU bei den letzten Landtagswahlen verantwortlich sein. Am 23.12.2021 geht die ehemalige CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann gegen den Innenminister Thomas Strobl hart ins Gericht. Laut Stuttgarter Zeitung macht sie ihn verantwortlich für das Wahl-Desaster der CDU in Baden-Württemberg, https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.erstes-interview-mit-susanne-eisemann-die-anderen-wollten-ihre-karriere-retten.372f8ade-69c0-4223-b3c4-accdcc58819b.html?reduced=true. Dass Strobl trotz Wahl-Niederlage der CDU und nicht mehr gewählter Abgeordneter dennoch an seinem Posten als Innenminister in Baden-Württemberg klebt, können auch andere Abgeordnete im Raum Ravensburg nicht mehr verstehen. Nun hat Eisenmann ausgesprochen, was viele denken: Im Koalitionsvertrag soll sich die CDU den GRÜNEN „unterworfen“ haben, nur damit Strobl Innenminister bleiben kann. Darüber berichtete auch die Schwäbische Zeitung am 24.12.2021.
Viele sind über diese Tatsache empört, manche Insider sagen sogar, CDU-Mitglied Strobl habe die GRÜNEN in Baden-Württemberg schon fast „vergewaltigt“ und damit die Weiterführung der Koalition mit den GRÜNEN quasie erzwungen. Andere behaupten, Strobl habe als Verhandlungsführer der CDU nur erreichen wollen, seine eigene Position als Innenminister zu retten. Das sei nicht nur aus Richtung Ravensburger FDP geäußert worden, sondern auch von anderen politischen Personen. Insider aus Ravensburg seien über das Anspruchsdenken von Strobl derart entsetzt gewesen, da er bei der Landtagswahl sein Mandat als Abgeordneter verloren habe, aber dennnoch Innenminister von Baden-Württemberg bleiben wollte. Über das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen in Baden Württemberg hatte auch die Tagesschau am 09.04.2021 berichtet: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/koalitionsverhandlungen-baden-wuerttemberg-101.html. Auch die Schlössers waren entsetzt, die Innenminister Strobl dafür verantwortlich machen, dass im „Fall Schlösser“ von der Ravensburger Polizei nicht ermittelt wurde. Immerhin sei Innenminister Strobl mehrmals von ihnen angeschrieben worden. NACHRICHTEN REGIONAL, die den „Fall Schlösser“ schon jahrelang journalistisch begleitet, hatte mehrmals darüber berichtet, das letzte Mal am 15. März 2021 siehe LINK https://nachrichten-regional.de/der-fall-schloesser-emilie-und-klaus-schloesser-holen-zum-gegenschlag-aus/.
Die politische Situation in Haßloch zwischen den beiden Koalitionspartnern CDU und GRÜNE scheint sicht ähnlich darzustellen. Wie lange das Dreierbündnis CDU/GRÜNE/FWG noch hält, ist fraglich. Insider behaupten: Nur „MACHTBESESSENE“ kleben an ihren Posten, ähnlich wie in Baden-Württemberg. NACHRICHTEN REGIONAL wird demnächst darüber berichten.
Innenminister Thomas Strobl soll auch in den „Fall Schlösser“ involviert gewesen sein
Der baden-württembergische Petitionsausschuss hatte sich bereits zu Strobls Zeit als Innenminister, und zwar noch vor der Bundestagswahl, also am 28.01.2021 mit der Änderung des Polizeigesetzes in Stuttgart befasst. Die GRÜNEN hatten seinerzeit, wie auch heute wieder, den Vorsitz des Petitionsausschusses inne. Seinerzeit beschäftigten sie sich damit, wie die Ortspolizeibehörden den Konsum und die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke lokal und temporär einschränken können. „Als ob die Polizei damals keine wichtigeren Themen zu beackern gehabt hätten“, bemängeln politische Köpfe aus dem Raum Ravensburg. Nämlich Betrug, Steuerbetrug, Korruption und Bandenkriminalität strafrechtlich zu verfolgen. Stattdessen habe das Innenministerium mit Zustimmung von Thomas Strobl im Jahre 2019 eine Umfrage über die Häufigkeit von alkoholbedingten Straftaten durchgeführt, um per Gesetz für den Staat eine Ermächtigungsgrundlage zu schaffen. Die Umfrage bei den Kommunen sei allerdings negativ ausgefallen, so dass keine Änderung der Gesetzgebung erfolgen musste, erklärte damals die GRÜNEN-Abgeordnete Petra Krebs, die den Vorsitz des Petitionsausschusses inne hatte.
Viel wichtiger erscheint es den Schlössers, dass sich der baden-württembergische Petitionsausschuss endlich mit dem „Fall Schlösser“ befassen sollte, wo es um Betrug, evtl. auch um Insolvenzbetrug gehen könnte? Strobl, der als Innenminister den „Fall Schlösser“ im Detail kennt, weil ihm auch der Sachverhalt mehrmals schriftlich geschildert wurde, weiß auch, dass ein Polizeikommissar aus Ravensburg absichtlich falsch ermittelt haben soll. Wer durch diese „Vertuschungen“ geschützt werden soll, ist nach all den Jahren immer noch unklar. Selbst das Innenministerium wurde von den Schlössers darüber informiert, dass dieser Ravensburger Polizeikommissar eine uneidliche Falschaussage gegenüber der Steuerfahndung getätigt hatte.
Petitionsausschuss in Stuttgart liegen „Schlösser-Unterlagen“ vor
Auf jeden Fall muss inzwischen Innenminister Strobl auch Kenntnis davon haben, dass dem baden-württembergischen Petitionsausschuss mittlerweile auch die umfangreichen Schlösser-Unterlagen zugeleitet wurden. Eine schriftliche Bestätigung wurde dem Ehepaar Schlösser noch an Heilig-Abend vom Landtag zugestellt. Gespannt kann man nun sein, wann der Stuttgarter Petitionsausschuss diese Unterlagen ausgewertet haben wird. Vorsitzender des Petitionsausschuss in Stuttgart ist inzwischen Thomas Marwein von den GRÜNEN. Vom Ehepaar Schlösser wird erwartet, dass das geprüfte Material der baden-württembergischen Regierung übergeben wird.
Dem Ehepaar Schlösser liegen auch Informationen vor, dass in einem Adhäsionsverfahren ihre Ansprüche auch rechtlich noch geltend gemacht werden können. Denn im Adhäsionsverfahren besteht kein Anwaltszwang. Es sei jedoch statthaft, dass sich beide Seiten (Antragsteller und Angeklagter) durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen können, auch können beide Seiten für das Adhäsionsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen. Die Einleitung eines Adhäsionsverfahren setze jedoch einen Adhäsionsantrag voraus. Antragsberechtigt ist nach § 403 StPO – Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsverfahren – dejure.org zunächst der Verletzte. Verletzter ist jeder, der geltend macht, unmittelbar aus der Tat des Beschuldigten einen vermögensrechtlichen Anspruch gegen ihn zu haben.
Auch der Erbe ist antragsberechtigt, soweit es sich um Ansprüche handelt, die auf den Erben übergehen können. Die Erbengemeinschaft muss grundsätzlich durch einen Erbschein oder auf andere geeignete Weise nachgewiesen werden, um zu verhindern, dass das Strafverfahren durch Erbstreitigkeiten verzögert wird.
Hoch umstritten ist die Frage, ob dem Insolvenzverwalter ein Antragsrecht zusteht, wenn über das Vermögen des Verletzten das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Rechtsprechung ist in der Frage auch heute noch ausgesprochen uneinheitlich. Aus Sicht der Eheleute Schlösser sei dies Anlass, dass der Petitionsausschuss dies prüfe und wie im Januar 2021, die geprüften Unterlagen der baden-württembergischen Landesregierung zuleitet.
Wie es im „Fall Schlösser“ nun weitergeht, wird NACHRICHTEN REGIONAL im Auge behalten und die Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten. Fortsetzung unseres Berichtes wird in Kürze folgen.