Viel „Wind“ um die Veränderungssperre des Haßlocher Gemeinderates
Keine Einigung konnte zwischen der Kreisverwaltung Bad Dürkheim und dem US-Investor Hillwood bei der gestrigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt erzielt werden. Streitpunkt ist nun die vom Haßlocher Gemeinderat erlassene Veränderungssperre wegen des Bebauungsplanes „Am Obermühlpfad“. Fakt ist allerdings, dass zur Verwirklichung des Bauantrages von Hillwood, die GroKo dem Verkauf einer Fläche von 56.000 Quadratmetern damals zugestimmt hatte. Als sich die politischen Mehrheitsverhältnisse im Haßlocher Rathaus geändert haben, also seither CDU, GRÜNE und FWG im Haßlocher Rathaus regieren, wurde die Notbremse mit einer Veränderungssperre gezogen, um den Bau zu stoppen. Ob der Bau in Haßloch allerdings verhindert werden kann, steht derzeit in den Sternen. Die Veränderungssperre ist nur zeitlich begrenzt, auch wenn sie laut des Richters vom Verwaltungsgericht nach dem Auslaufen, um ein weiteres Jahr verlängert werden kann. Zudem muss noch geklärt werden, ob die vom Haßlocher Gemeinderat erlassene Veränderungssperre rechtlich überhaupt zulässig war. Mit der Veränderungssperre konnte man zwar den US-Investor in eine Warteschleife versetzen, allerdings seine Vorstellungen zu den Plänen nicht verhindern. Aus sicheren Quellen war zu erfahren, dass man die Thematik möglichst aus dem Wahlkampf der Landratswahlen von Bad Dürkheim und den Haßlocher Bürgermeisterwahlen am 08. November 2020 heraushalten will, um die Bevölkerung zu besänftigen. Doch auch nach diesem Termin wird der Streit über die Ansiedlung eines Logistikzentrums in Haßloch nicht beendet sein. Die Frage stellt sich jedoch jetzt schon: Wer wird wegen dieser Fehlentscheidung zur politischen Verantwortung gezogen?? Überlegen sollte sich allerdings künftig der Haßlocher Gemeinderat und die zuständigen Ausschussmitglieder, ob sie bei solch schwierigen Entscheidungen einfach die Vorschläge der Verwaltungsspitze durchwinken sollen? Immerhin hat der Investor viel Geld für den Kauf von Grundstücken in die Hand genommen, um in diesem Gewerbegebiet bauen zu können. Auch wenn der Bau dieses Logistikzentrums durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt verhindert würde, kann davon ausgegangen werden, dass Hillwood die HIK (Haßlocher Immobiliengesellschaft) für den Grundstücksverkauf regresspflichtig machen wird, wenn er nicht bauen darf??
Nur weil die Bevölkerung Druck auf die Haßlocher Verwaltung (von CDU und SPD regiert) gemacht hatte, damit das Logistikzentrum in Haßloch nicht gebaut werden kann, habe der Haßlocher Gemeinderat als kommunale „Notbremse“ eine Veränderungssperre erlassen, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht weiter auf die Barrikaden gehen, war ebenfalls aus sicheren Quellen zu erfahren. Mit dieser Veränderungssperre will man nun den Bau eines Logistikzentrums in Haßloch verhindern, was nur schwer vorstellbar ist. Denn fraglich ist immer noch, ob diese Veränderungssperre rechtlich zulässig war. Infolge wird nun die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts darüber beraten müssen, ob die Veränderungssperre zu Recht erlassen wurde. Das Verwaltungsgericht Neustadt will seine Entscheidung in den nächsten 14 Tagen bekanntgeben. Wird die Klage allerdings vom Verwaltungsgericht Neustadt abgewiesen und die Veränderungssperre wird wirksam, ist diese nur bis März 2021 rechtswirksam und könnte noch einmal für ein Jahr verlängert werden. Sollte der US-Investor aber Recht bekommen, muss die Kreisverwaltung Bad Dürkheim die Baugenehmigung nochmals prüfen. Von beiden Seiten kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden. In 14 Tagen haben allerdings die Bürgerinnen und Bürger bereits den neuen Landrat und den neuen Bürgermeister von Haßloch gewählt.
In welcher Form es also im März 2021 dann weitergehen wird, kann nur vermutet werden. Im März 2021 stehen Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Bundestagswahlen an. Ob dem Bau eines Logistikzentrums zu diesem Zeitpunkt bereits zugestimmt wird, kann bezweifelt werden. Man kann also gespannt sein, wie die Bevölkerung und insbesondere die Haßlocher Bürgerinnen und Bürger auf die weitere Entwicklungen reagieren werden. Dann allerdings wird bereits der neu gewählte Landrat und auch der neu gewählte Bürgermeister von Haßloch für acht Jahre sicher im Sattel sitzen. Beiden kann dann politisch nichts mehr passieren.
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