CDU-Fraktion: „Neues Gesetz wird zu Einsparungen im Landeshaushalt führen“
Die rheinland-pfälzische CDU-Landtagsfraktion will für Richter und Staatsanwälte die Möglichkeit schaffen – wie bereits in anderen Bundesländern praktiziert – freiwillig länger zu arbeiten. Für Beamte gibt es diese Möglichkeit bereits. Die CDU-Fraktion hatte deshalb einen Gesetzentwurf eingebracht, der heute in einer Anhörung im Rechtsausschuss diskutiert wurde. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernhard Henter: „Der Landesrichterbund und die Vereinigung der Verwaltungsrichter haben es heute begrüßt, flexiblere Regelungen zum Ruhestandseintritt für Richter zu schaffen“. So trage der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion den Interessen der Richterschaft und des Dienstherren gleichermaßen Rechnung. Der Richterbund habe zudem einen interessanten Hinweis gegeben: Das Gesetz würde sogar zu Einsparungen im Landeshaushalt führen. Grundlegende personalwirtschaftliche oder verfassungsrechtliche Bedenken gebe es nicht. Es seien zudem keine Probleme aus anderen Bundesländern mit entsprechenden Regelungen bekannt. Im Gegenteil: Durch flexiblere Regelungen könnten Belastungsspitzen besser ausgeglichen werden.
Eine freiwillige Dienstzeitverlängerung sei im Beamtenrecht bereits geregelt, heißt es weiter. Keiner der Sachverständigen habe aus Sicht der CDU-Fraktion derart gewichtige Gründe genannt, warum dies nicht auch für Richter und Staatsanwälte möglich sein sollte. Deshalb sollte mit dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf der CDU, die Möglichkeit einer freiwilligen Dienstzeitverlängerung im Landesrichtergesetz verankert werden. Die CDU-Fraktion erwarte daher, dass die regierungstragenden Fraktionen nach diesen Anhörungsergebnissen nun den Gesetzentwurf mitträgt. (red.)