Gemeinsame Ziele müssen umgesetzt werden
Die Interessengemeinschaft „Fairness und Transparenz“, ehemals FTGR Verein zur Förderung von Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege e.V. mit Sitz in Haßloch, wird künftig mit Mitgliedern des VGR Frankfurt kooperieren. Und zwar mit denen, die im Juni 2019, kurz vor dem Tod des ehemaligen Vorsitzenden, Horst Trieflinger, gewählt wurden. Ziel der gemeinsamen Aktivitäten ist, den Vorstand des VGR mit den richtigen Vorstandsmitgliedern zu besetzen. Die im Juni 2019 neu gewählten Vorstandsmitglieder konnten beim Registergericht Frankfurt bisher noch nicht eingetragen werden. Warum das Amtsgericht Frankfurt aus diesem Personenkreis keinen Notvorstand bestellt und fremde Personen für einen solchen einberufen hat, muss noch mit dem Registergericht Frankfurt abgeklärt werden. Weil der neu gewählte Vorsitzende kurz nach seiner Wiederwahl verstorben ist und einige Vorstandsmitglieder deshalb ihr Amt niedergelegt hatten, wurde der Vorstand zwar handlungsunfähig, ist jedoch nicht entmündigt worden. Dass ausgerechnet Dr. Klaus-Peter Völkl vom Amtsgericht Frankfurt als Notvorstand zu bestellen war, wird allerdings juristisch angezweifelt. Rechtlich angezweifelt wird inzwischen auch die von ihm einberufene a.o. Mitgliederversammlung am 29.08.2020. Deshalb wurde die Wahl bereits von einigen Mitgliedern beim Registergericht Frankfurt angefochten.
Die Haßlocher Interessengemeinschaft „Fairness und Transparenz“ will nun dabei helfen, dass die Neuwahl des VGR am 29.08., die am 19.09.2020 fortgesetzt werden musste, wieder aufgehoben wird, weil Zweifel aufgekommen sind, dass die Wahl des Vorstandes rechtens ist. Denn laut Protokoll waren 19 wahlberechtigte Mitglieder anwesend. Bei der Auszählung der Wahlzettel des Vorstandes wurde als Ergebnis zu Protokoll gegeben, dass der 1. Vorsitzende Klaus-Peter Völkl von 17 Stimmen nur 6 Stimmen erhalten hat, und zwei Stimmzettel haben bei dieser Auszählung gefehlt. Und hier glauben einige Anwesende, dass Wahlmanipulation im Spiel war.
Eine Notbestellung durch das Amtsgericht ist laut § 29 BGB nur zulässig, soweit die erforderlichen Mitglieder des Vorstandes fehlen, sie sind in dringenden Fällen für die Zeit bis zur Behebung des Mangels auf Antrag eines Beteiligten von dem Amtsgericht zu bestellen, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat und das Vereinsregister führt. Insofern sei die Einberufung der a.o. Mitgliederversammlung nach Lüdinghausen juristisch gar nicht zulässig gewesen, sagen Mitglieder, die im Juni 2019 bei der Neuwahl in Frankfurt in den Vorstand gewählt wurden. Gemeinsam mit diesen Mitgliedern will auch die Haßlocher Interessengemeinschaft helfen, dass ein geordneter Vorstand zustande kommt. Schließlich sei die Sprecherin der Haßlocher Interessengemeinschaft auch einmal Vorstandsmitglied, und zwar Schriftführerin im VGR gewesen.
Wie soll es jetzt weitergehen?
Die Initiatoren wollen einigen Sachverhalten beim Frankfurter VGR auf den Grund gehen. Die öffentlichen Verleumdungen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder müssen richtiggestellt und ausgeräumt werden. Ziel könne nicht sein, dass der VGR seine eigenen Mitglieder über die Medien verunglimpfen lässt. Und hier sei dringender Handlungsbedarf angesagt, wurde von den Initiatoren festgestellt.
Daher hat das Amtsgericht Frankfurt auch in seinem Beschluss vom 02.09.2020 u.a. folgendes verfügt:
„Die gegenseitigen Vorwürfe können zwar durch das Vereinsregistergericht weder inhaltlich noch rechtlich geprüft werden, dennoch entsteht der Eindruck, dass es dem bestellten Notvorstand an der für das Amt erforderlichen Unparteilichkeit mangelt. Der vorliegende Beschluss vom 29.07.2020, der den Ausschluss eines Vereinsmitgliedes zum Inhalt hat, belegt diesen Eindruck und ist durch den im Bestellungsbeschluss festgelegten Wirkungskreis des Notvorstandes nicht gedeckt. Ebenso der Antrag des Beteiligten, den Wirkungskreis um die Aufgabe der Prozessführung zu erweitern, um gegen „Unruhestifter“ vorzugehen, bestätigt diese Annahme“.
Als weiterer Schritt wollen sich nun die Initiatoren und einige Mitglieder des VGR Frankfurt treffen, um die Formalitäten festzulegen, damit die Neuwahlen des VGR am 29.08. und 19.09.2020 in Lüdinghausen vom Registergericht Frankfurt außer Kraft gesetzt werden können.
Wie es mit dem VGR Frankfurt weitergeht, werden wir daher weiterhin im Auge behalten. Wir bleiben für Sie am Ball und werden unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.
Die Aktivitäten des FTGR und Näheres kann man auch unter http://verein-ftgrev.de aufrufen.