Revisor Karl-Heinz Schuchardt informiert über die derzeitige Rechtslage des Vereins
Am „Tag der Deutschen Einheit“ haben sich einige Mitglieder des VGR Verein gegen Rechtsmissbrauch getroffen, um die derzeitige Rechtslage des Vereins zu besprechen. Karl-Heinz Schuchardt informierte, dass der neu gewählte Vorstand nicht im Registergericht in Frankfurt eingetragen werden kann, weil eine Klage gegen den Notvorstand anhängig ist. Den hat Schuchardt nämlich wegen schweren Pflichtverletzungen beim Amtsgericht verklagt. Dem Notvorstand wurde u.a. vorgeworfen, dass er unbequeme Mitglieder in einer unfassbaren Art und Weise diffamiert hat. Auch seien Klagen gegen ihn aus diesen Gründen anhängig und zwar wegen Beleidigung, übler Nachrede und Cybermobbing.
In seinem Vortrag teilt Karl-Heinz Schuchardt, Revisor des Vereins, außerdem mit, dass vom Notvorstand keine korrekten Wahlen an den beiden Wahltagen am 29.08. und am Fortsetzungstermin am 19.09.2020 stattgefunden haben. Das Amtsgericht Frankfurt wurde bereits in der Klageschrift vom 15.09.2020 darüber informiert, dass der Notvorstand zur a.o. Mitgliederversammlung am 29.08.2020 eingeladen hatte, obwohl die Einladung vom Registergericht bereits abgelehnt wurde, weil sie Fehler aufgewiesen habe. Daher sei die Wahl gerichtlich anfechtbar. Außerdem wurde von Schuchardt kritisiert, dass manchen Mitgliedern der Zutritt verweigert wurde, weil diese angeblich ihren Beitritt nicht bezahlt hätten. Andere, es wird vermutet, dass es sich um „Stimmvieh“ gehandelt habe, seien durchgewunken worden. Dies sei ein peinlicher Auftritt eines Mitgliedes in dieser Versammlung gewesen. Moniert wurde auch, dass bei der Mitgliederversammlung keine Anwesenheitsliste auslag, wo sich die Anwesenden hätten eintragen müssen, um die Anzahl der Wahlberechtigten kontrollieren zu können. Obwohl all diese Verstöße vor der Wahl angesprochen worden seien, habe der Notvorstand dennoch die Versammlung eröffnet. Nun müsste das Amtsgericht Frankfurt bezüglich der eingereichten Klage entscheiden, dass der bestellte Notvorstand abgelöst und die durchgeführten Neuwahlen für ungültig erklärt werden. Erst nach einer ordnungsgemäß durchgeführten Neuwahl, können die neuen Vorstandsmitglieder ins Registergericht Frankfurt eingetragen werden.
Doch dies scheint nicht alles zu sein, was Schuchardt auf die „Palme“ zu bringen scheint und beim gestrigen Treffen mitzuteilen hatte. Als bestellter Revisor, sei ihm die Kassenprüfung verweigert worden. Sein Fazit: Hier soll etwas „vertuscht“ werden? Als unglaublich bezeichnet Schuchardt außerdem, dass man bereits mit Geld des Vereins einen Berliner Rechtsanwalt bezahlt habe, um unliebsame Mitglieder aus dem Verein werfen zu lassen. Unglaublich, bestätigen ihm ebenfalls die anwesenden Teilnehmer.
Vom Revisor wird weiter moniert, dass sich der Beklagte, und hier geht es um Dr. Klaus-Peter Volkl, in der Mitgliederversammlung am 17.06.2019 als Beisitzer gewählt, bereits am 03.12.2019 mit einem Schreiben an die Frankfurter Sparkasse gewandt habe, um Kontovollmacht zu erhalten, die ihm auch gewährt worden sei. Damals habe er schon Vereinsgelder verwendet, was überhaupt nicht zulässig gewesen sei, wird weiter von Schuchardt kritisiert. Aus der Vereinsakte liegt NACHRICHTEN REGIONAL auch ein Erinnerungsprotokoll von Klaus-Peter Völkl vor, worin er das Registergericht Frankfurt wegen der Wahl am 17.06.2019 erinnert, dass er, Heinzl und Rummer zum Beisitzer gewählt worden seien, und das per Akklamation. Da der Vorsitzende im Sommer 2019 verstorben ist, der Schatzmeister und Protokollführer zurückgetreten sind, war der Vorstand verhandlungsunfähig. Beisitzer dürfen keine Geschäftsführung übernehmen, so dass ein Zugriff auf das bestehende Konto bei der Sparkasse von einem Beisitzer auch nicht zulässig ist. Unserer Redaktion liegen inzwischen auch zwei unterschiedliche Protokolle der a.o. Mitgliederversammlung vom 29.08.2020 vor, einmal mit gefälschter Unterschrift und einmal mit Original-Unterschrift der neu gewählten Schriftführerin.
Karl-Heinz Schuchardt hat nun in seiner erweiterten Klage, die er am 02.10.2020 dem Amtsgericht Frankfurt zugestellt hat, Antrag gestellt, ihn als Notvorstand vom Registergericht bestellen zu lassen, damit eine erneute a.o. Mitgliederversammlung einberufen werden kann. Um diesem Antrag stattgeben zu können, müssen zuvor die a.o. Mitgliederversammlungen vom 29.08. und 19.09.2020 durch Beschluss der Rechtspflegerin für ungültig erklärt werden, wasaber auch mit der eingereichten Klage beim Amtsgericht Frankfurt erreicht werden kann. Dies wird wahrscheinlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass der VGR Verein gegen Rechtsmissbrauch bis dahin weiterhin handlungsunfähig ist und auch keine neuen Vorstandsmitglieder beim Registergericht Frankfurt eingetragen werden können.
Es wird also noch spannend bleiben beim VGR Verein gegen Rechtsmissbrauch in Frankfurt. Wir bleiben für Sie am Ball und werden unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.