Natur und Pflanzenwelt wichtig für den Klimaschutz
„So kann es nicht mehr weiter gehen“, sagt eine Wohnhausbesitzerin in der Kirchgasse, weil ihr vom benachbarten Garten aus, Ziegen ihre Pflanzen, Blumen und Kräuter ständig abfressen. In ihrem großzügig angelegten Garten sollte die Pflanzenwelt gedeihen und zum Klimaschutz beitragen. Doch die frei laufenden Ziegen in Nachbars Garten fressen alles kahl. Insider fragen sich inzwischen, ob die Tiere nicht genügend Futter bekommen. Schon seit Monaten schwelt ein Streit wegen dieser unkontrollierten Ziegenhaltung. Wegen dieses Nachbarschaftsstreits war die Ziegenhalterin zu einem Schiedstermin bei der Gemeinde Haßloch geladen. Allerdings ist die Verursacherin erst gar nicht gekommen. An einer Lösung ist sie anscheinend auch nicht interessiert. Nun müssen diese Streitigkeiten vor dem Landgerichts Frankenthal ausgetragen werden. Ein Termin ist bereits für Anfang September anberaumt.

Bei diesem Nachbarschaftsstreit geht es also nicht nur um den unkontrollierten Ziegenfraß. Es geht auch um den Zaun im Garten, der von diesen Ziegen beschädigt wurde. Und es geht um den Schaden, den die Ziegenhalterin nicht bezahlen will. Das Landgericht Frankenthal muss nun vermutlich darüber entscheiden, ob in der „Grünen Lunge“ von Haßloch überhaupt Tierhaltung in dieser Form erlaubt ist. Und natürlich auch, wer für den Gesamtschaden aufkommen muss, siehe Kurz-Video https://youtu.be/PXfP0YedLmw
Denn im Innenbereich der Haßlocher Kirchgasse und Ohliggasse, also der „grünen Lunge“ werden seit vielen Monaten Tiere gehalten. U.a. geht es um weidende Ziegen, Esel sowie die Tierhaltung von Schweinen und Hühnern. Das soll laut derzeitigem Bebauungsplan allerdings nicht erlaubt sein. Schon vor einigen Jahren waren diese Flächen immer wieder ein Thema im Haßlocher Gemeinderat. Insbesondere die GRÜNEN im Haßlocher Rat plädierten immer wieder für den Erhalt dieser „Grünen Lunge“, und zwar zum Erhalt des Klimaschutzes.
Nun muss abgewartet werden, wie in diesem Nachbarschaftsstreit die Frankenthaler Richter entscheiden. Sicher ist auf jeden Fall: Ein Schaden am Zaun sowie der Pflanzenfraß, der durch die Ziegen entstanden ist, muss die Ziegenhalterin bezahlen. Würden die Richter etwas anderes entscheiden, ginge es nicht mit rechten Dingen zu.
NACHRICHTEN REGIONAL wird an dem Grichtsprozess teilnehmen und über den Ausgang des Verfahrens die Leserinnen und Leser umfassend informieren.