„Hass“ und „Hetze“ im Netz muss in der gesamten Europäischen Union schneller gelöscht werden – Verstöße ab sofort melden
Immer wieder werden Verantwortliche und die Politik auf Hass und Hetze im Netz aufmerskam gemacht, wenn unliebsame Menschen von anderen aus einer Gruppe oder unserer Gesellschaft herausgedrängt oder in den sozialen Netzen verunglimpft und beleidigt werden. Auch im Vereinsleben werden solche Handlungen immer massiver. Daher macht auch das Bundeskriminalamt auf seiner Plattform „Gemeinsam gegen Hass und Hetze“ aufmerksam, weil die Demokratie gefährdet ist. Doch die Angst in der Bevölkerung ist groß, dies zu melden, weil es bisher keine Konsequenzen dafür gab. Und noch größer ist die Angst nach einer Meldung, dass „Mobber“ noch aggressiver vorgehen.
Ein jüngster Fall wurde auch der Anlaufstelle für „Mobbingopfer“, der Haßlocher Selbsthilfegruppe „Lebensfreude“ gemeldet, und dass übergeordnete Stellen oft nicht handeln, sondern solchen Treiben noch Anschub wegen ihrer Untätigkeit geben. Sind solche Führungskräfte noch tragbar, wurde auch unsere Redaktion gefragt? Die Gründe solcher unverantwortlich handelnden Menschen sind weitschichtig. Oft handelt es sich um MACHT und UNTERDRÜCKUNG anderer, diesen Menschen fehlt jegliches Verantwortungsgefühl für ihre Mitmenschen. Und es sind Menschen, die ihre persönlichen Befindlichkeiten auf dem Rücken anderer austragen. Ein soziales Denken findet hier nicht mehr statt. Und man hört immer wieder, dass von solchen Menschen in kürzester Zeit ein „Mobb“ zusammengetrommelt werden kann, um in den sozialen Netzwerken unliebsame Personen zu jagen, sie verunglimpfen und beleidigen. Manche haben sich bereits ein „Sport“ daraus gemacht. Gerade Facebook X, TikTok und Google sind für solche Beschimpfungen vorzüglich geeignet, weil Streuer solcher Hass-Kampagnen glauben, dafür nicht bestraft zu werden. Ab sofort ist allerdings Schluss damit, siehe https://www.tagesschau.de/inland/internet-hass-100.html
Wie ARD weiter berichtet, kann Hass im Netz den demokratischen Diskurs bedrohen, schreiben auch die Macherinnen und Macher der Studie „Lauter Hass – leiser Rückzug“ vom Kompetenzentrum Hass im Netz. Mit Beleidigungen oder Nacktbildern werden besonders Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und queere Menschen angegriffen, https://kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de/lauter-hass-leiser-rueckzug/
Am 13.02.2024 hat die Bundesfamilienministerin Lisa Paus die Studie gegen Hass im Internet vorgestellt, siehe LINK dazu https://www.tagesschau.de/thema/studie. Und ARD hat am 15.02.2024 darüber berichtet, dass ab sofort auf Facebook, X, TikTok, Google und vielen andere Tech-Konzerne in der EU eine Menge Arbeit zukommt. Sie müssen nämlich künftig genau prüfen, was auf ihren Plattformen passiert, sonst drohen hohe Geldbußen. Denn von heute an müssen Soziale Netzwerke nach einem neuen Gesetz der Europäischen Union (EU) härter gegen illegale Inhalte auf ihren Plattformen vorgehen. Ansonsten drohen Facebook, Twitter-Nachfolger X oder Google saftige Geldstrafen. Das sieht der sogenannte Digital Services Act (DSA) vor, dessen Regeln in der EU nun rechtlich durchsetzbar sind. Bereits im vergangenen Jahr habe die EU ein Gesetz über digitale Dienste verabschiedet, berichtet die ARD weiter. Dieses soll gewährleisten, dass Plattformen und Suchmaschinen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Für Nutzer wird es wiederum einfacher, solche Inhalte zu melden. Seit 25.08.2023 ist der Digital Service Act in Kraft, um besser und schneller gegen illegale Inhalte vorzugehen.
Hass und Hetze im Netz sollen von nun an also in der gesamten Europäischen Union schneller gelöscht werden. Dazu müssen Nutzerinnen und Nutzer bei Online-Plattformen illegale Inhalte melden können, damit die dann auch verfolgt werden. Was illegal ist, muss raus aus dem Netz. Aber nicht nur das: Anbieter müssen den Behörden, also etwa der Polizei, auch schon bereits verdächtige kriminelle Aktivitäten melden. Besonders scharf sind die Vorschriften für große Internet-Plattformen, die EU nennt sie „Gatekeeper“. Das sind solche mit mindestens 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzer in der EU, sie stehen auch unter besonderer Aufsicht.
Wie immer bei einer Gesetzesänderung: Diese muss auch publiziert und von den Betroffenen auch angewandt werden. Nicht immer geht dies im Alleingang. Oftmals geht dies dennoch nicht ohne einen Rechtsanwalt, um die Forderungen gegen einen großen Netzwerkbetreiber durchsetzen zu können!!