Nießbrauchsrecht im Elternhaus genommen und im Grundbuchamt des Amtsgerichts Ravensburg gelöscht
Heute (Freitag, den 19.02.2021) hat Emilie Schlösser einen „offenen Brief“ beim Amtsgericht Ravensburg persönlich abgegeben, der an den Direktor des Amtsgerichts Ravensburg, Mathias GREWE, weitergeleitet werden soll. In ihrem Brief erinnert die Überbringerin an den „Fall Schlösser“, der immer noch nicht aufgeklärt sei. Am 18. Oktober 2018 hatte sie bereits einen ähnlichen Brief an den Direktor geschrieben, der auch am 23.10.2018 von ihm beantwortet wurde. Emilie Schlösser kritisierte in ihrem Schreiben, dass ihre Strafanzeigen weder von der Staatsanwaltschaft, noch von der Polizei bearbeitet worden seien und macht den Direktor dafür verantwotlich. Grewe weist in seinem Antwortschreiben vom 23.10.2018 den Vorwurf allerdings zurück, er habe sich nicht genügend um ihre Angelegenheit gekümmert. Wie er weiter in seinem Schreiben an sie erklärt, könne das Gericht aus eigenen Möglichkeiten heraus weder einen Termin ansetzen, noch eine Aufklärung vornehmen. “Das Gericht ist an bestimmte Verfahrensordnungen gebunden. Ich bitte Sie höflichst zu respektieren, dass das Gericht sich an die Verfahrensordnungen hält“. Diese Korrespondenz liegt unserer Redaktion vor.
Die Argumente des Direktors will Emilie Schlösser allerdings nicht gelten lassen. Sie wirft Grewe in diesem Zusammenhang vor, dass er den „Schlössers“ sehr wohl hätte helfen können, wenn ihnen für eine Klage vom Amtsgericht Ravensburg Prozesskostenhilfe gewährt worden wäre. Den „Fall Schlösser“ sei ihm als Direktor dieses Amtsgerichts sehr wohl und bis ins Detail bekannt gewesen, so dass sie den Inhalt seines Schreibens als Ausrede sieht. Insofern sei die Kritik an ihm sehr wohl angebracht, im „Fall Schlösser“ nicht geholfen zu haben. Als weitere Vermutung führt sie an, dass das Amtsgericht Ravensburg nur dann Prozesskostenhilfe gewähre, wenn man überhaupt an einer Aufklärung interessiert sei.. Insofern liege auch die Vermutung nahe, dass sowohl die Justiz, als auch die Polizei die Betrüger schützen will. Dass der „Fall Schlösser“ schon jahrelang absichtlich vertuscht wird, sei ein „offenes Geheimnis“, sagt die Kämpferin für Gerechtigkeit auf Nachfrage unserer Redaktion.
In ihrem Offenen Brief macht Emilie Schlösser nochmals deutlich, welche Rechtsbrüche gegen sie und ihren Ehemann begangen wurden und dass man Beide mittellos gemacht und ihr Firmen- und Privatvermögen absichtlich in den finanziellen Ruin getrieben habe. Jahrelang habe man für dieses Eigentum hart gearbeitet, sagt sie. Der Höhepunkt sei gewesen, dass man ihr ohne ihr Wissen gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter https://www.nivd.de/images/pdfs/2015/Hofmann%20Aufgaben%20Sachwalter%20NIVD.PDF ihr Nießbrauchsrecht beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Ravensburg gelöscht habe. Ein weiterer Rechtsbruch, der seines Gleichen sucht. Näheres kann man auf ihrer Homepage nachlesen:
Inzwischen konnte sich die Geschädigte viele Informationen einholen, u.a. auch über den „Grundstücksnießbrauch in der Insolvenz“, Bereich Europäische Hochschulschriften Recht von Maic Vitt. Darin heißt es: „Der Autor befasst sich mit der Behandlung des Grundstücksnießbrauchs in der Insolvenz. Nach einer Einführung in die zivilrechtlichen Grundlagen des entgeltlichen Nießbrauchs widmet sich der Autor den Folgen eines Insolvenzverfahrens für den Nießbrauch. Dabei geht er insbesondere auf die Fragen ein, wann dem Verwalter ein Wahlrecht nach § 103 InsO zusteht und ob die Vorschrift des § 108 InsO (analog) anzuwenden ist. Ferner beschäftigt sich das Buch mit der insolvenzrechtlichen Einordnung eines noch offenen Zahlungsanspruchs des Eigentümers in der Insolvenz des Nießbrauchers und wie sich der Grundstückseigentümer gegen einen Zahlungsausfall schuldrechtlich absichern kann. Abschließend wird der Sicherungsnießbrauch in der Insolvenz beleuchtet. https://www.peterlang.com/view/title/64421
Inzwischen hat die Geschädigte einen Rechtsanwalt im Raum Ravensburg gefunden, der sich u.a. mit ihrem Nießbrauchrecht befasst. Wie es damit weitergeht, werden wir weiterhin im Auge behalten. Wir bleiben für Sie am Ball und werden unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.