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Home Regional Neustadt/Weinstrasse

Dr. Christof Berthold zum Präsidenten des Neustadter Verwaltungsgericht ernannt

von Redaktion
28.04.2020
in Neustadt/Weinstrasse
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Übernahme der Amtsgeschäfte am 1. Juli 2020 

In einer Presseerklärung vom 21.04.2020 teilt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit, dass Dr. Christof Berthold zum neuen Präsidenten des Verwaltungsgericht Neustadt ernannt wurde. Er tritt damit die Nachfolge von Elisabeth Faber-Kleinknecht an, die am 30. Juni 2020 in den Ruhestand geht. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Dr. Lars Brocker, über­reichte ihm am 21. April 2020 die Ernennungsurkunde. Dr. Christof Berthold war zuletzt Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Mainz. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ist ihm jedoch bestens ver­traut. Denn dort war er rund neun Jahre als Richter tätig. Der Präsident des Oberver­waltungsgerichts gratulierte Berthold zum neuen Amt und wünschte ihm für seine neue Aufgabe viel Erfolg. Dr. Christof Berthold trat 1998 in den richterlichen Dienst des Landes ein und war zunächst beim Verwaltungsgericht Koblenz und ab Juli 1999 beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße tätig. 2009 wurde er zum Richter am Oberverwaltungs­gericht ernannt. Von Dezember 2013 bis Dezember 2015 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Seit Januar 2016 war er Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Mainz. Dr. Berthold ist 54 Jahre alt, verheiratet und Vater eines erwachsenen Sohnes. Elisabeth Faber-Kleinknecht trat 1981 in den richterlichen Dienst beim Verwaltungs­gericht Mainz ein. Dort wurde sie 1997 zur Vorsitzenden Richterin ernannt. Nach einer Abordnung an das Verwaltungsgericht Koblenz im Jahr 2002 und an das Landes­sozialgericht im Jahr 2005 kehrte sie jeweils wieder an das Verwaltungsgericht Mainz zurück. Seit Mai 2010 ist sie Präsidentin des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße. Elisabeth Faber-Kleinknecht ist 1955 geboren, verheiratet und Mutter von zwei erwachsenen Kindern. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ist eines von vier Verwaltungs­gerichten des Landes Rheinland-Pfalz. Der Zuständigkeitsbereich des Verwaltungs­gerichts umfasst die gesamte Pfalz: die Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer und Zweibrücken sowie die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Kaisers­lautern, Kusel, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz und Donners­bergkreis. (red.)

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