Hüter von Recht und Ordnung fahren „Harte Kante“
In einer Zeit, wo Salafisten, Hells-Angels, der Nationalsozialistische Untergrund und deren Aktenschredderer vom VerfaSSungSSchutz, die Nation aufschreien lassen, holt die Polizei in 63128 Dietzenbach zu einem allumfassenden Gegenschlag aus und kämpft, wie es schon Ex-Ministerpräsident Roland Koch angedroht und durchgeführt hat, zur (ich zitiere) brutalstmöglichen Ermittlung und Aufklärung aus und gründet, sicherlich unter der Leitung des langjährigen Ersten Polizeihauptkommissars Daube die SOKO – Stinkefinger. Damit soll gewährleistet werden, daß auch der letzte Anwohner des Dietzenbacher Rosenparks, der früher als Starkenburg-Ring europaweit bekannt und gefürchtet war und laut offizieller Presse mittlerweilen eine angenehme Wohngegend mit hoher Anzahl von Anwohnern mit Migrationshintergrund ist, daß durch die Hüter von Recht und Ordnung „Harte Kante“ gefahren wird.
Was war geschehen?
Ein paar junge Männer aus Serbien, der Türkei, Hessen und einigen anderen Nationen tauschen ihre Erfahrungen in Bezug auf Reparaturen von 50 ccm Mopeds aus. Als einer dieser erlebnisbejahenden Jugendlichen sich sein Moped nimmt, um eine Testfahrt zu begehen, fährt dieser in den öffentlichen Straßenverkehr, genau in den Gesichtsbereich der uniformierten Gutmenschen des Dietzenbacher Reviers und zeigt vor Freude und in seiner eigenen Art der freien Meinungsäußerung die hochgestreckte geballte Faust, bei der sich der Mittelfinger vermutlich penetrant weigerte, sich den anderen Fingern gleich, zu beugen, um die Faust zu zeigen, die sicher meinen sollte: „Ich habe den Kampf gegen das Scheiß-Moped gewonnen, jetzt läuft es wieder“.
In dem Moment muß es dem Mopedfahrer in den Sinn geschossen sein, daß diese Beugeverweigerung des Mittelfingers von den „Freunden und Helfern“ missverstanden worden sein könnte und flieht vor Schreck in jenen Hinterhof, wo er an den anderen Schraubern vorbeifuhr und einen weiteren Rechtsbruch beging. Er fuhr in seiner Panik über einen Gehweg, durch eine Wiese, wo auf Grund von Hundekacke keine Kinder spielten durch ein Türchen im Zaun und konnte sich so von den versehentlich zutiefst gedemütigten Hütern der Rechtsstaatlichkeit durch Flucht entziehen.
Sofort wurde durch die Staatsmacht ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, denn die üblichen Verdächtigen mit und ohne Migrationshintergrund sollten aussagen, wer der Majestätsbeleidiger zum Nachteil der Dietzenbacher Obrigkeit war.
Natürlich fielen die Anwesenden in gleiche kollektive Demenz, wie es die Polizei handhabt, wenn ein Bürger behauptet, Zeuge oder gar Opfer einer Polizeistraftat geworden zu sein und diese versucht den Namen zu erfahren und dies zur Anzeige zu bringen.
Nest-Beschmutzer
In beiden Fällen nennt man jene, die den Namen eines Rechtsbrechers aussagen, einen Nestbeschmutzer. Da sind sich die Polizei und die Migranten gleich, wenn sicherlich auch unstrittig ist, daß jene, die Straftaten begehen selbst Nestbeschmutzer ihres eigenen sozialen oder beruflichen Umfeldes sind.
Die Polizei erfuhr nichts, deshalb konfiszierte sie, um der Wahrheitsfindung mit Nachdruck Vorschub zu leisten, einem ebenfalls unbeteiligten das Kleinkraftrad unter dem Vorwand es auf Spuren von Straftaten zu untersuchen und mit dem Vermerk, es wieder herauszugeben, wenn eine entsprechende Aussage zum Nachteil einer Person stattfinden würde.
Nun ist dieser Migrant gezwungen, sich einen Anwalt zu suchen, den er sich aber nicht leisten kann, oder er begeht unter diesem Zwang eine Falschaussage um die Ehre der Polizei wieder herzustellen. Er kann es nicht, denn man kenn sich dort unter der pauschalen Anrede: „Ey Alder, ei Guder wie“.
Auf Grund der Erfolglosigkeit ging man dann bei Jenem, der mit der Angelegenheit gar nichts zu tun hat, der auch bei den Anfangsermittlungen von der Polizei auf Abstand geschickt wurde richtig kernig vor, denn man besuchte ihn am Arbeitsplatz, voll aufmunitioniert und in der Pracht der Uniform hessischer Freunde und Helfer und zeigte durch sein Auftreten die allumfassende Staatsmacht, ohne dass es ihnen in den Sinn gekommen sein könnte, hier versehentlich den Eindruck zu erwecken, die Arbeitskollegen könnten den „freundlich Befragten“ anschließend für einen Hochkriminellen oder gar einen Polizeispitzel halten?
Nun, dagegen wurde, sicherlich durch meine Fehleinschätzung der legalen Mechanismen der hessischen Polizei Beschwerde eingelegt, worauf mir durch den Leiter des Polizeireviers, Herrn EPHK Daube sicherlich vollkommen rechtens erklärt wurde: „Dies machen wir immer so, dies machen wir weiter so und im Moment sind die Beamten wieder unterwegs, jener Person am Arbeitsplatz zu verhören, die bereits die eindeutige Aussage machte, die betreffende Person nicht zu kennen.
„Dies werden Sie unbedingt unterlassen“, erklärte ich dem Polizeichef aufgebracht und hielt es für dringend notwendig, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzuleiten, die unter Geschäftszeichen V 12 – 7 q 04 – 88/12 bearbeitet wird.
Sicherlich wird dieses querulatorische Ansinnen ebenso rechtskonform eingestellt, wie der heimtückische Angriff durch Polizeibeamte in Uniform innerhalb eines Fahrstuhles im Wohnhaus des Invaliden.
Ich bedauere, daß mir vielleicht entgangen ist, daß eine Körperverletzung im Amt, Urkundenfälschung im Amt, Nötigung im Amt, Prozessbetrug und manch anderer Straftatbestand aus dem Gesetzbuch gestrichen worden sein muss. Es widerspricht meiner freiheitlichen Grundordnung auch nur im Ansatz daran zu denken, hessische Beamte würden, permanent, arbeitsteilig vorgehend, das geltende Recht beugen, oder gar vorsätzlich zu brechen und so bedauere ich, aufrichtig wie ich bin, mein querulatorisches Verhalten In devoter Demut. (red.)
Arne Karl Fellner, Dietzenbach
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