Günter Moses, ein Haßlocher Bürger schreibt an Bürgermeister Ihlenfeld einen offenen Brief und bittet Nachrichten-Regional darum, diesen Brief zu veröffentichen, was die Redaktion als Leserbriefes abdruckt. Und hier der Brief in vollem Wortlaut:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
aus Anlass des Reaktorunglücks in Japan richtete ich eine Anfrage zu Notfallmaßnahmen im Falle eines hiesigen Unfalls und deren Veröffentlichung im Amtsblatt an Sie. Die Hilflosigkeit während und nach dem Erdbeben in Japan hat sogar Bundeskanzlerin Merkel nachdenklich gestimmt. Eine Aufklärung der Bevölkerung über eventuelle Notfallmaßnahmen ist daher drängender denn je.
Im Februar 2010 erhielt die Gemeindeverwaltung vom AKW Philippsburg ein Info-Heft „Notfallschutz der Bevölkerung in der Umgebung des AKW Philippsburg“. „Im Internet können Bürger sich darüber informieren“, so stand es im damaligen Amtsblatt.
Im Juni 2011 richtete ich hierzu eine öffentliche Bürgerfrage an Sie als Bürgermeister der Gemeinde Haßloch: „Sehen Sie die Notwendigkeit, konkrete Notfallplanungen zu erstellen und explizit durchzuüben?“ „Durchspielen der Hilfen für den Notfall (real in Haßloch) kann sich auch auf die Leitungsebenen beschränken.“ Die Bedeutung für die Bevölkerung erkennend empfahl ein Ratsmitglied spontan, das Thema im Amtsblatt zu veröffentlichen. Dies geschah jedoch wenig zufrieden stellend. Hauptaussage war, dass die Kreisverwaltung zuständig sei. Somit haben sich weitere Fragen ergeben:
Wie sind die „Pläne und regelmäßigen Übungen“ konkret in Haßloch, wie ist deren Verlauf, welches sind die vorgesehenen Örtlichkeiten dafür? Was beinhaltet der „spezielle Notfallplan“ für Haßloch? Wie sind die „Zuständigkeiten“ in Haßloch? Welche „Notfallstationen“ sind in Haßloch vorgesehen, und ist deren Betrieb schon als Übung durchgespielt worden? Ich empfahl, diese Fragen und deren Beantwortung im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Da meine Bürgerfrage vom letzten Sommer und meine erneute Anfrage vom Dezember 2011 ohne Reaktion Ihrerseits blieben, wurde im Februar 2012 eine weitere öffentliche Bürgerfrage erforderlich: „Nach welchem Paragraphen der Kommunalverfassung bzw. der Gemeindeordnung sollte es nicht gestattet sein, eine Bürgerfrage und deren Beantwortung im Amtsblatt zu veröffentlichen?“ Auch diese Anfrage bleibt bis heute unbeantwortet. Da es sich aber um Fragen handelt, die für die gesamte Bevölkerung relevant sind, möchte ich mit diesem offenen Brief nochmals an deren Beantwortung erinnern.
gez. Günter Moses, Haßloch“