Durch Hauskauf in der ehemaligen DDR zum „Justiz-Opfer“ geworden – Das Interview
Wegen einer unterbrochenen Stromleitung in das Haus, das von den Eheleuten MALZER nach der Wende im Jahre 1991 in der ehemaligen DDR käuflich erworben wurde, kam es zu einem jahrelangen Rechtsstreit, der sich mittlerweile zum Rosenkrieg entwickelt hat. Dann kam nach 10 Jahren von der TREUHAND Gesellschaft die „Hiobsbotschaft“, dass auch noch das Grundstück, worauf das Haus steht, käuflich zu erwerben ist, weil dieses sich zu DDR-Zeiten im Privatbesitz einer SED-Funktionärin befand. Ein weiterer Schlag ins Gesicht der Familie Malzer.
Seit Bekanntwerden dieser Tatsachen ist nunmehr ein Rechtsstreit entfacht, der sich schon seit Jahren hinzieht und nicht enden will. Ohne Strom können die Malzers das Haus nicht bewohnen, Stadtwerke, Grundversorger TEAG und Stadt wollen keine Abhilfe schaffen. Die Meinung zwischen Behörden und der Familie Malzer scheinen auch weit auseinander zu gehen. Und der Streit zieht sich in die Länge, Auseinandersetzungen werden über Amts- und Landgerichte ausgetragen. Mandatierte Rechtsanwälte konnten auch keine Wunder vollbringen, am Ende zum Ärgernis der Malzers. Keiner dieser „Rechtsverdreher“, wie sie von Anton Malzer genannt werden, wollten einen Erfolg im Sinne ihres Mandanten erzielen. Nun ist der Ärger groß und die Familie ist verbittert über deren Arbeit. In seinem Vortrag am 04. Februar beim Frankfurter Verein gegen Rechtsmissbrauch (VGR) hatte Anton Malzer als Betroffener von „Justiz-Willkür“ seinen Unmut darüber geäußert und „Anwaltshaftung“ ins Spiel gebracht. Diese Anwälte will er nun verklagen, weil sie Mandantenverrat begangen haben. Die Familie Malzer ist davon überzeugt, dass die örtliche Politik eine Rolle gespielt haben könnte, dass man ihm seine Stromleitung in sein gekauftes Haus nicht repariert hat. Nachrichten-Regional hatte am 11.02.2024 ausführlich darüber berichtet, https://nachrichten-regional.de/oberpfalz-der-jahrelange-kampf-des-anton-malzer-gegen-windmuehlen/
In einem Interview mit dem Geschädigten hat Nachrichten Regional nun erfahren, was wirklich alles beim Hauskauf schiefgelaufen ist.
Frage an Anton Malzer:
Was hat Sie eigentlich dazu bewogen, kurz nach der Wende bereits ein Haus in der ehemaligen DDR zu kaufen, wo doch noch viel Unwägbarkeiten damit verbunden waren?
Antwort von Anton Malzer:
Ich war sehr froh über die friedlichen DDR-Proteste und Wiedervereinigung Deutschland. Bereits am Tag der Grenzöffnung hab ich mit der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands (LDPD ) Patenschaften und der FDP Bayern vermittelt. Dabei wurde mir die Pacht der Jagd Arnsgrün und zum wohnen und Verbleib, der Kauf des Einfamilienhauses der ehemaligen Volkskammerabgeordneten Brunhilde Jaeger von Mitgliedern des Gemeinderates mit Telefon- und allen Versorgungsanschlüssen, wie Strom, Wasser und Kanal angeboten. Da das Wohnen gesichert war, habe ich die Jagd gepachtet und das Wohnhaus gekauft.
Frage an Anton Malzer:
Haben Sie den Haus-Kauf im Alleingang durchgeführt oder hat Sie Jemand dabei beraten?
Antwort von Anton Malzer:
Beraten haben Jagdvorstands- und Gemeinderatsmitglieder sowie der Bürgermeister mit seinem Bau Planungsbüro „Rolf Stiller“der alle Besitzverhältnisse im Ort genau kannte. Sie haben dieses Wohnhaus mit dem dazu gehörenden Grundstück, das eingezäunt war, empfohlen.
Frage an Anton Malzer:
War die Problematik der Stromversorgung in dieses Haus bereits beim Kauf bekannt?
Antwort von Anton Malzer:
Nein, zum Kauf war alles bestens und in Ordnung und alle Versorgungseinrichtungen funktionierten tadellos und wurden vorgeführt!
Frage an Anton Malzer:
Warum sind Sie so wütend auf Ihre Rechtsanwälte?
Antwort von Anton Malzer:
Rechtsanwälte müssen nicht nur alle Rechte und Gesetze kennen, sondern haben einen Eid auf dessen Einhaltung geschworen. Stattdessen tun sie unter Ausnutzung der Zwangslage (Wohnhaus ohne Strom), der Rechtsunerfahrenheit, des Mangels an Kenntnissen und Urteilsvermögen solch Hilfesuchender, in rechts- und sittenwidriger Weise weiter täuschen, sie nochmals reinlegen und sich und andere dabei bereichern.
Frage an Anton Malzer:
Warum glauben Sie, dass die örtliche Politik bei Ihrer Geschichte eine Rolle gespielt haben könnte?
Antwort von Anton Malzer:
Wo Macht ständig in der selben Partei oder Person bleibt und deren Überwachung versagt, korrumpiert sie. Dies muss der Wähler ändern! Es steht im Mai die Bürgermeisterwahl an. Hier muss ein Wechsel erfolgen. Ein Tätigwerden der ehmaligen Bürgermeister Dieter Weinlich und Nils Hammerschmidt im Rahmen der (Thürko § 2, §71 und GG) kommunalen Pflicht zur Daseinsvorsorge, insbesondere im Bereich der Stromversorgung, fand hier schon bei keinem statt. Ein gezieltes unwissend halten der Hilfesuchenden durch alle Behörden sind vorsätzlich Verstöße der VwVfG § 24, § 25 und § 26, der Grund- und Menschenrechte. Es ist ständige Rechtsprechung: Dass Behörden nicht „sehenden Auges “ zulassen dürfen , dass der Bürger Schaden erleidet , der durch einen kurzen Hinweis, eine Belehrung mit wenigen Worten oder eine entsprechende Aufklärung über die Sach- und Rechtslage durch die Behörde, zu vermeiden ist. (BGH). Seit 8 Jahren handelt die Stadt Zeulenroda-Triebes durch gezielte Falsch- und Täuschungsauskünfte nicht korrekt. Sie schildern unwahre Sachverhalte, um den Klärungsprozess zu verhindern. Unberechtigte Einkünfte und Vermögensvorteile können somit strafrechtlich nicht verfolgt werden. Das Schlimmste bei diesen Rechtsanwälten war, dass sie auch noch unzuständige Gerichte anriefen und auch noch einen Netzbetreiber verklagen, gegen den keine Ansprüche bestehen!
Frage an Anton Malzer:
Haben Sie noch Hoffnung, dass Ihr Wunsch nach einer Stromleitung in Ihr Haus noch in Erfüllung geht?
Antwort von Anton Malzer:
Natürlich vertrau ich einem Rechtsstaat! Entzug von Lebensgrundlagen ist und bleibt menschenrechts- und sittenwidrig! Sowas tritt in einem Rechtsstaat niemals in Rechtskraft! Nach § 24 VwVfG Untersuchungsgrundsatz: Gilt für die Stadt, Abs. (1) Die Behörde hat den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln! Dabei muß nach (2) Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen! Wird dagegen Verstoßen, sind die Ergebnisse nach § 44 VwVfG „nichtig“. Werden in welchem Gericht auch immer, nichtige Handlungen in einem Urteil aufrecht erhalten, so ist nach (siehe ZPO § 300 ZPO Kommentar Thomas/Putzo) auch dieses Urteil „nichtig“.
Frage an Anton Malzer:
Sind Sie sicher, dass eine „Anwaltshaftungsklage“ der richtige Weg zu Ihrem Erfolg ist?
Antwort von Anton Malzer:
Die Rechtswege sind immer der richtige Weg. Für die Rechtsanwälte kommen auch die Feststellungsklagen in Betracht (ZPO § 256), sie dienen nicht der Befriedigung des Klägers für einen Anspruch, sondern der Feststellung, dass zwischen den Parteien ein Rechtsverhältnis besteht (positive) bzw. nicht besteht (negative). Bei mir hat der Anwalt nach seiner Rechnungsstellung meinen Vorwurf der Sittenwidrigkeit bestritten. Auch wurde vom Landgericht seinem Kostenfestsetzungantrag nicht stattgegeben. Schon deshalb kommt die Feststellungsklage aussichtsreich in Betracht! Sie dient mir auch zur Verhinderung einer Verjährung der Schadensansprüche. Die Haftungsklage muss ich dann noch zur Schadenshöhe- und Begleichung weiter betreiben.
Frage an Anton Malzer:
Würden Sie dieses Haus noch einmal kaufen?
Antwort von Anton Malzer:
Dieses Haus würde ich nicht noch einmal kaufen!
NACHRICHTEN REGIONAL bedankt sich bei Anton Malzer für die klaren Worte und das Interview, das nach seinem Vortrag über „Anwaltshaftung“ am 04. Februar 2024 beim Verein gegen Rechtsmissbrauch (VGR) in Frankfurt geführt wurde.
Personen, die auf irgendwelche Art zum „Justiz-Opfer“ geworden sind und ihren Fall schildern möchten, kann sich auch an unsere Redaktion per e-mail info@nachrichten-regional.de oder Mobil-Nummer 0170 / 2784 150 wenden.