In den Fall Gustl Mollath, Nürnberger Bürger, der seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht ist, kommt Bewegung. Von seinem Rechtsanwalt wurde ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt, die erste Verhandlung hatte am Wochenende stattgefunden. Im Fall Mollath gebe es laut Augsburger Allgemeinen vom 24. April neue Erkenntnisse der Behörde, die bei der Urteilsverkündung noch nicht bekannt gewesen seien. Der Fall wird jetzt von einem Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag aufgearbeitet. Alle Fraktionen hätten nach Pressemeldung der Augsburger Zeitung am Mittwoch für den Untersuchungsausschuss gestimmt. Zum Ausschussvorsitzenden sei Florian Herrmann (CSU) bestimmt worden, zu dessen Stellvertreter sei Florian Streibl (Freie Wähler) gewählt worden. Die ersten Zeugen im Fall Mollath sollen Mitte Mai vernommen werden.
Die konstituierende Sitzung habe bereits an diesem Freitag stattgefunden, die ersten Zeugen sollen am 14. Mai vernommen werden. Justizministerin Beate Merk (CSU) soll nach den neuesten Pressemeldungen aber erst ganz zum Schluss als Zeugin geladen werden.
Die Opposition werfe der CSU-Politikerin und ihren Mitarbeitern vor, dem Landtag im Fall Mollath mehrfach die Unwahrheit gesagt zu haben. Der Untersuchungsausschuss stehe daher unter erheblichem Zeitdruck: Die Arbeit müsse rechtzeitig vor der Landtagswahl erledigt sein, deshalb bleibe dem Gremium nur noch eine gute Handvoll Sitzungswochen.
Obwohl die CSU gegen diesen Untersuchungsausschuss war, ist Streibl für die Aufklärung des Falls. Für die Wahrheit sei es nie zu spät, sagte der CSU-Politiker. Es gehe nicht um Wahlkampf, es gehe um die Wahrheit und Gerechtigkeit, deshalb müsse der Fall Mollath aufgeklärt werden.
Der seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachte Nürnberger Gustl Mollath hofft nun auf den Erfolg seines Wiederaufnahmeantrags. Er hofft auch, dass die Gerechtigkeit siege.
Mollath sitzt nach einem Urteil des Landgerichts Nürnberg seit 2006 in der Psychiatrie, weil er angeblich seine Frau misshandelt haben soll. Die Vollstreckungskammer musste in der Vergangenheit alljährlich prüfen, ob seine Unterbringung im Bezirksklinikum Bayreuth noch gerechtfertigt ist. (red.)