Leipzig: In einer Presseerklärung teilt die Arbeitsgruppe Rechts- und Psychiatriemissbrauch mit, dass am 26. April 1993 in der konstituierenden Sitzung auf Einladung des damaligen Staatsministers für Soziales, Gesundheit und Familie, die Mitglieder der Kommission zur Untersuchung von Psychiatriemissbrauch im sächsischen Gebiet der ehematigen DDR berufen worden sind. Akten seien gewälzt worden, Anhörungen von Betroffenen, soweit sie noch lebten, hätten von Angehörigen stattgefunden. Außerdem seien Gutachten „ausgewertet“ worden. Die zutiefst erschütternden Missbrauchsfälle aus der Vergangenheit der DDR-Psychiatrie müssten endlich aufgedeckt werden, habe der damalige Staatsminister Dr. Geisler offeriert. Die Schuldigen sollten gefunden und zur Verantwortung gezogen werden, so sein Veto.
Inhalte der erstellten Vorgutachten, die dann an einen Juristen, in der Regel aus den alten
Bundesländerndern, Arbeitsgruppe zur Entscheidungsempfehlung über die Abstimmung übermittelt worden seien, blieben für die Antragsteller ein Geheimnis.
So habe nicht überprüft werden können, ob unrichtige, ein falsches Bild vermittelnde Daten verarbeitet,
genutzt und den weiteren Kommissionsmitgliedern für eine Entscheidung vorlagen. Viele der Betroffenen seien bis heute nicht rehabilitiert, weil die Rehabilitierungsgesetze nicht bei allen Fällen greifen. Hinweisende Regelungen zu schaffen blieben bisher ungehört. Nach den heutigen Erkenntnissen könne man davon ausgehen, dass eine lückenlose Aufklärung zum damaligen Zeitpunkt nicht gewollt war. Notwendige Schlussfolgerungen seien ausgeblieben.
Deshalb fordert die Arbeitsgruppe ein erneutes Befassen und eine angemessene Entschädigung.
Die Arbeitsgruppe sei auf die Stellungnahme der sächsischen Landesärztekammer und der zuständigen
Staatsministein, an die am 24.04.2013 ein Schreiben ging, sehr gespannt, schreibt deren Sprecherin Brigitte Schneider aus Leipzig. (red.)