„Wir Bürger gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaften neutral sind und entsprechend nach allen Seiten hin ermitteln. Es ist die gesetzliche Aufgabe der Staatsanwaltschaften, zu einem Fall nicht nur Belastungs-, sondern auch Entlastungsmaterial zu sammeln. Nur so können sich dann die Gerichte ein Urteil bilden“, das schreibt Dr. Christian Weilmeier in der Internetplattform The Intelligence. In Wirklichkeit sehe die Lage in Deutschland aber anders aus. „Die Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden“, sagt der Autor und die Justizminister hätten einen entscheidenden Einfluss. Der Justizminister ernennt und befördert die Staatsanwälte und zwar jeden, vom Generalstaatsanwalt bis in die unterste Ebene. „Der Generalstaatsanwalt gilt sogar als politischer Beamter, der jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden darf“. Jeder Justizminister kann Aufträge oder Weisungen an die Staatsanwälte erteilen oder einzelne Verfahren entziehen bzw. an andere Staatsanwälte übertragen. Bei Ermittlungen, die mit politischen Sachverhalten zu tun haben, oder wenn die Öffentlichkeit im Spiel sei, müssen Staatsanwälte den Justizminister schon vorab über ihre Schritte informieren.
Da sei es leicht für den Justizminister, z.B. einen Parteikollegen im Vorfeld zu warnen. Deutsche Zustände, die sogar vom Ausschuss für Recht und Menschenrechte des Europarats als unhaltbar kritisiert würden. Und hier zu seinem ganzen Bericht: