Ermittlungen eingestellt – VroniPlag erklärt dies zum Staatsversagen!! – Ex-Frau von Gustl Mollath tot!
Am 26.07.2017 zeigt Martin Heidingsfelder (VroniPlag) auf Facebook einige Beispiele für bayerisches Staatsversagen auf. Er nennt als Beispiele Peggy Knobloch, Matthias Frey, Gustl Mollath, 60-Tage-Fixierung, fortgesetzter Titelmissbrauch Münchener Anwälte, Tod von Jürgen Mollath und Bence Toth,.… Wie starb also Jürgen Mollath, der Bruder von Gustl Mollath? Diese Frage beschäftigte auch die Ansbacher Staatsanwaltschaft. Nach dem Tod seines Bruders im Bezirkskrankenhaus Ansbach Anfang September 2016 hatte Gustl Mollath Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Darüber berichtete der Bayerische Rundfunk am 4.10.2016 und weitere Medien. Durch diese Berichterstattung hatte die Öffentlichkeit auch erfahren, dass Michael Schrothberger von der Staatsanwaltschaft Ansbach in einem Interview geäußert hat, dass von Seiten des Klinikums eine „nicht natürliche Todesursache“ angegeben worden sei. Durch das rechtsmedizinische Institut der Uni Erlangen sei daraufhin eine Oduktion an dem Leichnam vorgenommen worden, jedoch Herzversagen als Todesursache festgestellt worden.
Doch Gustl Mollath wollte sich mit der Todesursache seines Bruders nicht einverstanden erklären, sieht Lücken im Obduktionsbericht und stellt eine mögliche falsche Medikamentengabe und Zeichen äußerer Gewalt in den Raum. Gustl Mollaths 70jähriger Bruder, mit dem er bis zu seinem Tode keinen Kontakt mehr pflegte, lebte vor der Einlieferung in das Ansbacher Krankenhaus in einem Nürnberger Altenheim. Er sei bei seiner Einlieferung in einem verwahrlosten Zustand und sehr abgemagert gewesen, berichtete der BR weiter. Am 20.12.2016 berichtete der Bayrische Rundfunk ein weiteres Mal, dass die Staatsanwaltschaft Ansbach die Ermittlungen im Fall Jürgen Mollath eingestellt habe, weil laut Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger das rechtsmedizinische Gutachten keine entsprechenden Hinweise ergeben habe, dass die Todesursache von Jürgen Mollath kein Herzversagen gewesen sei. Eine Überprüfung der Medikamente im Blut von Jürgen Mollath, wie von Gustl Mollath angenommen, habe keine toxische Wirkung und keine Wechselwirkungen ergeben, die todesursächlich für eine falsche Medikamentenverabreichung gewesen seien. (red.)