Bundeskabinett legt Gesetzesentwurf vor
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den gut 100-Seiten starken Gesetzentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) das sogenannte Whistleblowing-Gesetz, beschlossen, das nun zeitnah dem Bundestag vorgelegt werden soll. Laut einem Bericht von Legal Tribune Online (LTO) vom 27.07.2022 will die Bundesregierung mit dem Gesetz Bürgerinnen und Bürger, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen oder Behörden geben, besser vor Kündigung und Mobbing schützen. Mit dem Gesetzentwurf will man Whistleblowing in der Form ändern, dass Hinweise auf Missstände und Korruption zunächst intern bearbeitet werden sollen, bevor sie an Medien gespielt werden. Ein entsprechendes Meldesystem soll daher in diesem Gesetzenwurf verankert werden. Vorgesehen dabei ist, dass alle Unternehmen und öffentliche Stellen mit mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein solches System einrichten müssen.
Laut der weiteren Berichterstattung, soll das Gesetz nach dem aktuellen Entwurf drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. Mehr Zeit will die Bundesregierung dafür nicht einräumen, sollte die EU-Richtlinie eigentlich doch schon bis Dezember 2021 umgesetzt werden. Schuld an der Verzögerung sei aus Sicht der Ampelregierung die Union gewesen, die in der Großen Koalition das Vorhaben ausgebremst habe.
Quelle: LTO