Beide Vereine wurden gegründet, um Justizgeschädigte vor „Justiz-Willkür“ zu schützen
Vor acht Jahren, genau am 29. August 2014 wurde der Münchner Verein Justiz-Opfer e.V. gegründet. Von neun Mitgliedern wurde der neue Verein aus der Taufe gehoben. Und das war zu einer Zeit, als der „Fall Gustl Mollath“ durch alle Medien und Munde ging. Die neun Gründer erklärten seinerzeit „Gustl Mollath ist überall“. Und so kam es, dass sich viele Justizgeschädigte mit dem neu gegründeten Verein identifizierten. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde seinerzeit Thomas Repp gewählt, der heute eine eigene Webseite betreibt und selbst Vorsitzender dieses Vereins ist. Viele Justizgeschädigte folgten damals dem Vorbild des Frankfurter Vereins gegen Rechtsmissbrauch (VGR) und versuchten mit Horst Trieflinger zu kooperieren. Nach dem Tod des ehemaligen Vorsitzenden Horst Trieflinger im Sommer 2019, musste ein neuer Vorstand beim VGR gewählt werden. Die rechtmäßigen Wahlen fanden am 8. Oktober 2022 statt und der gewählte Vorstand wartet nun auf die Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Frankfurt.
Hinweis auf Missstände beim Münchner Verein?
Doch was hat der Münchner Justizopferverein seither bewegt? Bereits am 26. Juni 2015 wies der bekannte Journalist Heinz Faßbender in seiner Plattform auf unglaubliche Missstände des Vereins hin, http://justizalltag-justizskandale.info/?p=4440. In seinem Bericht macht Faßbender auf seinen Journalisten-Kollegen Ralf Scherer aufmerksam, der folgendes über die Gerichtsverhandlung gegen den Verein Justiz-Opfer e.V. geschrieben hatte: „Schließlich appellierte er an alle Beteiligten, ihre internen Streitigkeiten auch intern zu lösen. Dazu sei die Einberufung einer Mitgliederversammlung das geeignete Mittel, um wirksame Beschlüsse zu fassen und einen handlungsfähigen Vorstand zu wählen. Notfalls lasse sich eine solche Versammlung auch über das für den Verein zuständige Registergericht München einberufen, sofern andere Versuche zur Einladung der Mitglieder scheitern sollten. In der Sache selbst unterbreitete Bickel (Richter) den streitenden Parteien einen Kompromissvorschlag, um eventuell doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden. Während die Antragsteller diesem Vorschlag zustimmten, lehnte es der beklagte Vereinsvorsitzende REPP kategorisch ab, die beanstandeten Inhalte solange von der Internetseite zu löschen oder sich zumindest erkennbar davon zu distanzieren, bis eine vollstreckbare Entscheidung eines Gerichts vorliegt. Außerdem hätte der Kompromiss vorgesehen, dass ab sofort alle Beteiligten von gegenseitig negativen Äußerungen absehen“. Das war bereits im Jahre 2015. Und es ging bei dieser Gerichtsverhandlungen um Beleidigungen auf der Webseite. NACHRICHTEN REGIONAL und Mitglieder des rheinland-pfälzischen Vereins „Fairness, Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege e.V.“ (FTGR) hatten an dieser Gerichtsverhandlung in Buchen teilgenommen.
Beleidigungen in sozialen Netzwerken müssen geahndet werden?
Inzwischen sind fast acht Jahre vergangen, allerdings ist nicht erkennbar, wie der Vorstand des Vereins Justiz-Opfer besetzt ist. Vor ein paar Tagen hat NACHRICHTEN REGIONAL folgenden Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung vom 19.07.2020 erhalten https://www.rnz.de/region/neckartal-odenwald_artikel,-_arid,525399.html. Zum „Internationalen Gerechtigkeitstag“ ging der Vorsitzende Thomas Repp für den Verein „Justiz-Opfer“ auf die Straße, um erneut auf Missstände in der Justiz hinzuweisen. Vor dem Mosbacher Landgericht demonstrierte er an diesem Tage mit Spruchtafeln, habe das Gespräch mit Passanten gesucht und Handzettel verteilt. Hinweisen zufolge gibt es keine Vorstandschaft mehr. Am 16.04.2016 hatte das Amtsgericht Buchen bereits die Löschung von Beleidigungen verfügt.
Großkundgebung des Vereins Justiz-Opfer e.V. auf dem Münchner Marienplatz lockt viele Justizgeschädigte an
Noch im Mai 2015 fand eine Großkundgebung des Vereins Justiz-Opfer e.V. statt, an der Gustl Mollath, die ehemalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Weinberger von der Walter-von Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie sowie der ehemalige Bundesminister Norbert Blüm teilnahmen, der auch sein Buch EINSPRUCH vorstellte. Auch die Neustadter Polizeibeamtin Andreas Kuwalewsky nahm an dieser Großkundgebung teil, um Missstände in Bezug ihrer Kinder und ihren Fall als „Justiz-Opfer“ kund zu tun, siehe Video-Beitrag:
Der Verein GEP Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie warnte vor gefährlichen Entwicklungen in den „Psycho-Fächern“
In der Kundgebung, wo auch Dr. Weinberger vom Verein GEP Gastredner war, erklärte er in seiner Rede, dass er nicht nur im Fall von Gustl Mollath und Andrea Kuwalewsky mit ihren vier Kindern ein wenig beispringen konnte, die anhand von Fehlurteilen Eizelne oder gar ganze Familien verhängnisvoll treffen können. Er stellte fest und monierte gleichzeitig, „dass solche Fehlgutachten oder -Atteste in der Regel gerade von Spitzenvertretern der Psycho-Fächer verbrochen worden sind, ihre Schlechtachten also keineswegs auf mangelnde Qualifizierung zurückgehen, die Forderung nach höherer Qualifizierung der Gutachter, wie die Medien (und manche Fachvertreter) sie gern erheben, keineswegs der springende Punkt ist, um Abhilfe zu schaffen. Richtig zu begutachten lernt im Grund JEDER Psychiater in seiner Facharztweiterbildung“, http://www.w-t-w.org/de/wp-content/uploads/2013/05/Großkundgebung-der-Justiz-Opfer-in-Muenchen-am-7.5.2015.pdf. Gastredner auf der Kundgebung auf dem Münchner Marienplatz war auch Gustl Mollath höchstpersönlich, der über unglaubliche Vorfälle der Polizei berichtete. Das Video sollte man sich einfach mal anschauen.
Wie NACHRICHTEN REGIONAL inzwischen erfahren hat, soll sich Thomas Repp auch nach dem Tod von Horst Trieflinger, Verein gegen Rechtsmissbrauch (VGR) in Frankfurt, um einen Vorstandsposten beim VGR beworben haben. Weil seinen Wünschen nicht nachgekommen wurde, beschädigt er seither den VGR auf seiner eigenen Webseite https://gehtrechtichleid.de/author/thomas/. Ob sich das der neue Vorstand des VGR noch lange gefallen lässt, ist abzuwarten. Karl-Heinz Schuchardt mit seinem Team Catharina Cordonia, Patricia Hudy, Karin Kaiser und Christine Kern sind als neu gewählte Vorstandsmitglieder zum Handeln verpflichtet. Jedoch sollte zuvor der Vorstand im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt eingetragen worden sein. Und hier fehlt es derzeit an der Handlungsfähigkeit der neuen Vorstandschaft, weil die Neuwahlen vom 08. Oktober 2022 immer noch nicht ins Registergericht eingetragen wurden. Es würde dem zuständigen Gericht nur gut zu Gesichte stehen, wenn dies bald nachgeholt und damit der gesetzlichen Pflicht Genüge getan würde.