Hochinteressanter Beitrag von Anton Malzer lässt viele Zuhörer aufhorchen
Zum Vortrag „Anwaltshaftung“ hatte der Verein gegen Rechtsmitssbrauch (VGR) gemeinsam mit der Manfred-Klagstiftung für den 5. Februar 2024 nach Frankfurt am Main in den Saalbau Gallus eingeladen. Es geht um eine Vortragsreihe, wo Betroffene über ihre Fälle berichten und ihre Erfahrungen mit der Justiz einbringen können. So auch der Fall von Anton Malzer. Vor einem vollen Haus hatte der Referent des Abends, nicht nur seine unendliche Geschichte mit der Justiz erzählt, sondern auch auf die Pflichten eines Rechtsanwaltes hingewiesen, der seinen Mandanten ordnungsgemäß zu vertreten hat. Dass oftmals Pflichtverletzungen von Rechtsanwälten gegenüber ihren Mandanten gängiges Prinzip sind, wurde in der Versammlung von Betroffenen in den Raum gestellt. „Das muss man allerdings nicht hinnehmen“, entgegnete Malzer und macht dies an einigen Beispielen deutlich.
„Das Recht ist immer an Pflichten gebunden“, erklärt Anton Malzer weiter. Denn Rechte und Pflichten zwischen Rechtsanwalt und seinem Mandanten seien in dem Anwaltsvertrag § 611, und 675 BGB BGBV geregelt. Verstoße allerdings ein Rechtsanwalt oder sein Mandant gegen die ihm auferlegte Pflicht (pflichtswidriges Tun oder Unterlassen), so müsse laut § 280 BGB derjenige für den jeweiligen entstandenen Schaden haften. Auch andere Gesetze, wie BGB, BRAVO und ZPO seien dabei zu beachten.
Sehr viele Zuhörer sind an diesem Abend gekommen, um sich weitere Tipps bezüglich „Anwaltshaftung“ von Anton Malzer anzuhören. Am Beispiel seines eigenen Falls macht der Referent klar, was passieren kann, wenn ein Rechtsanwalt glaubt, nur er habe das Zepter in der Hand. Nur wenn man sich selbst gut auf die bevorstehende Gerichtsverhandlung vorbereite, habe man Aussicht auf Erfolg, erklärt Malzer als Betroffener. „Denn alleine auf seinen Rechtsanwalt sollte man sich nicht verlassen“. Deshalb seien dem eigenen Rechtsanwalt Vorgaben zu machen; eigene Rechtskenntnisse seien daher dringend notwendig. Vor seinem Tod habe ihn der damalige Vorsitzende des VGR, Horst Trieflinger, bereits vor der größten Gefahr bei der Anwaltshaftung gewarnt, nämlich „der Kumpanei bei den Organen der Rechtspflege“. Wegen seines Falles habe ihm Trieflinger damals schon erklärt „ich kenne keinen Rechtsanwalt der Ihnen helfen wird! Und er hatte Recht!“ berichtet Anton Malzer weiter, der ein „System“ in diesen Handlungen sieht. Der Referent macht bei dieser Gelegenheit auch auf die Statistik und die Entwicklung der zugelassenen Rechtsanwälte aufmerksam. Seit Jahren sei ein drastischer Anstieg von Juristen zu verzeichnen, die vom Jahre 1950 von 12.844 bis am 01.01.2023 auf 165.185 Rechtsanwälte stieg. Und diese Entwicklung setze sich kontinuierlich fort. „Nicht jeder Rechtsanwalt ist gleich gut, braucht allerdings zum Überleben Mandanten“, erklärt Anton Malzer. Trotz schlecht abgelieferter Arbeit eines Rechtsanwaltes sei es dennoch sehr schwierig, ihn dafür haftbar zu machen, bedauert der Referent und glaubt, dass auch solche Anwälte bei Schadenersatzforderungen von den Juristen der Gerichte geschützt werden.
Im Anschluss des Vortrages entspannen sich rege Diskussionen. An der Anzahl der Teilnehmer wurde an diesem Abend deutlich, wie wichtig der Erfahrungsaustausch bei „Justiz-Willkür“ ist. Und wie wichtig es ist, dass man bei Gerichtsverhandlungen auf Prozessbeobachter zurückgreifen kann. Nicht jeder Fall sei gleich gelagert, war aus der Runde zu hören. Und hier zu einem weiteren Beitrag über „Anwaltshaftung“ https://www.anwalt.org/anwaltshaftung/
Die Veranstalter äußerten sich zufrieden über die Resonanz der Teilnehmer des Abends. Es wurde vorgeschlagen, im nächsten Monat eine Ideensammlung und einen „Workshop“ durchzuführen. Und wenn möglich, eine technische Online-Schaltung einzurichten, um Interessierten, die weiter weg wohnen, eine Zuschaltung zu ermöglichen.
Wer Interesse hat, einen Vortrag zu halten und seinen Fall vorzutragen, kann sich bei Manfred Klag unter seiner e-mail-Adresse ‚Manfred Klag‘ manfred.klag@gmx.de melden.