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Startseite Regional Hassloch

Stolpern (Ober)Bürgermeister über die Nebeneinkünfte von THÜGA und müssen sich nun dafür verantworten?

by Karin Hurrle
30.10.2019
in Hassloch
Lesezeit: 2 mins read
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Hat auch der ehemalige Bürgermeister von Haßloch kassiert? 

Neun Bürgermeister haben über Jahre im Aufsichtsrat kommunaler Dienstleister gesessen und von THÜGA abkassiert, Gelder, die nach derzeitigen Erkenntnissen den Kommunen zugestanden hätten. Denn die Rechtsform ist von Bedeutung. Solange die THÜGA ein Privatunternehmen war, durften die Bürgermeister und Oberbürgermeister ihre Einkünfte für ihre Mandate in den THÜGA-Gremien behalten. Mit der Kommunalisierung von THÜGA hätten die Amtsträger allerdings dieses Geld an die Kommunen abgeben müssen. Dies taten sie aber nicht, so dass den betroffenen Städten rund 220.000 Euro entgingen. Seit 2010 erzielten die Kommunalvertreter von Koblenz, Alzey, Pirmasens, Kaiserslautern, Frankenthal, Ingelheim, Germersheim, Grünstadt und Haßloch Einnahmen von mindestens 330.000 Euro, die als Nebeneinkünfte verbucht werden und von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Koblenz genehmigt werden mussten. Jetzt müssen sich wahrscheinlich alle Kommunalvertreter verantworten. Gehört auch Haßlochs ehemaliger Bürgermeister Ihlenfeld dazu? Der Preis für die erhaltenen THÜGA-Zahlungen ist hoch, denn auf dem Energiemarkt mussten sich die Kommunalvertreter von THÜGA, die mit harten Bandagen kämpfen, viel gefallen lassen. Sie haben zumindest stillhalten müssen, als THÜGA mit „unlauteren Mitteln“ und „unseriöser Telefonwerbung“ oder Haustürgeschäften Energiekunden zum Wechsel drängten. Falsche Behauptungen bei Haustürgeschäften warfen auch Verantwortliche der Stadtwerke Schifferstadt der THÜGA vor. Wegen „unseriöser Abwerbung“ hatten die Stadtwerke Schifferstadt deshalb am 7. März 2014 erfolgreich gegen THÜGA Energie GmbH mit Sitz in Singen auf Unterlassung geklagt. Laut Beschluss des Landgerichts Frankenthal musste die THÜGA am 15. Mai 2014 eine entsprechende „Unterlassungsverpflichtungserklärung“ unterschreiben.  Ein ähnlicher Vorfall hatte sich im Jahre 2007 in Haßloch zugetragen, als die Gemeindewerke Haßloch gemeinsam mit ihrem Gesellschafter THÜGA einen unseriösen Presseartikel am 30. Mai 2007 ins Haßlocher WOCHENBLATT setzen ließ. Einem Energieberater, der für Yello-Strom bei Kunden in Haßloch unterwegs war wurde unterstellt, mit einer Drückerkolonne für falsche Preise zu werben. Auch Yello-Strom hat beim Landgericht Frankenthal auf Unterlassung geklagt und die Klage ebenfalls gewonnen. Der damalige Geschäftsführer der Gemeindewerke musste ebenfalls eine Unterlassungsverpflichtung abgeben. Inzwischen hat NACHRICHTEN REGIONAL von Insidern erfahren, dass ausschließlich THÜGA für den „unlauteren“ Pressebericht im WOCHENBLATT verantwortlich war. Wie NACHRICHTEN REGIONAL inzwischen auch erfahren hat, sollen Personen, die von den Gemeindewerken Haßloch zu einem anderen Energieanbieter gewechselt sind, auf vielerlei Art „schikaniert“ werden. So hat NR auch erfahren, dass beim Energieberater, der seit dem Jahre 2007 in Haßloch unterwegs ist, drei Mal in seiner Wohnung eingebrochen wurde. Die Polizei konnte die Täter nie ausfindig machen. Insider vermuten, dass diese Einbrüche keine Zufälle gewesen seien. NACHRICHTEN REGIONAL recherchiert weiter für seine Leser und ist auf einer heißen Spur. Denn vom THÜGA-Geld-Hahn könnten auch noch andere in Haßloch profitiert haben. Wir werden unsere Leser auf dem Laufenden halten. (red.)

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