Die Stadt Koblenz sucht Personen, die das Ehrenamt des Schöffen oder Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 ausüben möchten. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amts- und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadt Koblenz und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.
Gesucht werden Bewerber/innen, die in Koblenz ihren Hauptwohnsitz haben und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Zulässig ist auch, dass Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen in der näheren Umgebung von Koblenz wohnen. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören, wenn man über andere Mensachen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Wenn Sie Interesse an der Arbeit eines Jugendschöffen haben, können Sie sich telefonisch an Peter Stein, Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales, unter der Nummer 0261-129-2379, per Mail: Peter.Stein@Stadt.Koblenz.de, oder schriftlich an die Stadtverwaltung Koblenz, Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales, Postfach 20 15 51, 56015 Koblenz wenden. Stichtag für die Bewerbung als Jugendschöffe ist der 22.03.2013.
Wenn Sie Interesse an der Ausübung des Schöffenamtes in Erwachsenenstrafsachen haben, wenden Sie sich an Christian Nick unter der Telefonnummer 0261-129-1224, Mail: Christian.Nick@Stadt.Koblenz.de oder schriftlich Stadtverwaltung Koblenz, Haupt- und Personalamt, Gymnasialstraße 2, 56068 Koblenz.
Stichtag für die Bewerber in Erwachsenenstrafsachen der 19.04.2013.
Auf den Internetseiten www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffen.de gibt es weitere Informationen und auf koblenz.de gibt es ein Bewerbungsformular. (red.)