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Staatsanwaltschaft Trier ermittelt gegen Bürgermeister Busch (FDP)

by Karin Hurrle
26.10.2016
in Politik
Lesezeit: 2 mins read
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Bringt Reisekosten-Affäre in der Verbandsgemeinde Ruwer den Bürgermeister zu Fall?

Nach einem neuesten Pressebericht des SWR Landesschau Aktuell Rheinland-Pfalz vom 25.10.2016 hat das Amtsgericht Trier Bürgermeister Busch von der Verbandsgemeinde Ruwer, wegen einfachen Betruges verwarnt. Busch hatte Reisekosten abgerechnet, obwohl er mit seinem Dienstwagen unterwegs war. Von einem Mitarbeiter der Verbandsgemeinde wurde Busch bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Die Richterin habe ihr Urteil damit begründet, dass es kein gewerbsmäßiger Betrug gewesen sei. Deshalb nur eine Verwarnung gerechtfertigt sei. Die sieht nur dann eine Geldstrafe vor, wenn Bernhard Busch sich innerhalb von zwei Jahren noch einmal etwas zu Schulden kommen lassen sollte. Dann müsste er 12.000 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Strafe von 220 Tagessätze à 100 Euro gefordert. Dann wäre Busch vorbestraft. Der Anwalt des Angeklagten hatte eine „angemessene Strafe“ gefordert. Die Affäre hat für Verbandsbürgermeister Busch aber möglicherweise weitere Konsequenzen. Bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg sei bereits vor einiger Zeit ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet worden, wurde vom SWR weiter berichtet. Dieses Verfahren ruhte allerdings bis zum Prozess.

Mittlerweile steht fest, dass Bürgermeister Bernhard Busch 15 000 Euro bei der Kasse der Verbandsgemeinde Ruwer hinterlegt hat. Nach Auskunft seines Anwalts Dr. Andreas Ammer sei dies kein Schuldeingeständnis gewesen, dass sein Mandant über Jahre hinweg bei Fahrtkosten betrogen hat. Dies wirft ihm ein Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer vor, der seinen Chef angezeigt und die Kreisverwaltung Trier-Saarburg informiert hatte. Anwalt Ammer sagt, das hinterlegte Geld entspreche der Summe, die sein Mandant in mehr als zehn Jahren als Fahrtkostenerstattung von der Verbandsgemeinde erhalten hat.

Dazu habe der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen geäußert: Als Bürgermeister nutze Bernhard Busch einen Dienstwagen der Verbandsgemeinde. Mit diesem soll er zu Veranstaltungen von Gremien und Institutionen gefahren sein. Dafür sind ihm Beträge erstattet worden. Die setzen sich aus Sitzungsgeld und Reisekostenerstattungen zusammen. Busch soll diese Reisekostenanteile angeblich gegenüber der Verbandsgemeinde-Verwaltung verschwiegen und einbehalten haben. Und das, obwohl ihm aufgrund der Nutzung des Dienstwagens kein entsprechender Aufwand entstanden war. Die Reisekostenerstattung hätte somit der VG zugestanden. Die Staatsanwaltschaft habe daraufhin aufgrund der Vorwürfe des Mitarbeiters der VG-Verwaltung ein Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Busch wegen des Anfangsverdachts des Betrugs eingeleitet.

Am 29.07.2015 berichtete der Trierer Volksfreund darüber, dass Bernhard Busch für die FDP in den rheinland-pfälzischen Landtag kandidiert. Nach seinem Wechsel von der FWG zur FDP wollte Busch durch die Nominierung des Kreistag Trier-Saarburg seine Karriere für die Landespolitik vorbereiten. Ein vorderer Platz auf der Landesliste bei den anstehenden Landtagswahlen sollte sicherstellen, dass der 55-Jährige ins Mainzer Parlament wechseln kann. Doch die Mehrheit der Liberalen hat bei der Aufstellungskonferenz für die Landesliste Mitte Juli nicht mitgespielt. Er wollte den aussichtsreichen Platz 6. Die Delegierten hatten ihn nur auf den aussichtslosen Platz 47 gewählt. (red.)

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