Ein Angriff der Verwaltungsspitze auf die Meinungs- und Pressefreiheit – Wie lange soll das so noch weitergehen??
Kommentar von Karin Hurrle
Schon wieder wird in Haßloch mit Hausverbot gedroht. Diesmal von der Haßllocher Verwaltungsspitze des Rathauses. Von Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) wird Druck auf Bürger ausgeübt, um die Meinungsfreiheit einzuschränken. Es wird von Günter Moses von der BI „Hochwasserschutz ja – Rebachverlegung nein“ gefordert, ein Foto der Präsentation beim Neujahrsempfang mit der Aufschrift „Herr Ihlenfeld stoppen sie die Schnapsidee“ zu entfernen. NACHRICHTEN REGIONAL hat inzwischen erfahren, dass diese Forderungen vom Beigeordneten Ralf Trösch (SPD) kommt, der auch als Rechtsanwalt der Haßlocher Verwaltung agieren würde. Auf Tröschs Anweisung hin soll Lorch gegenüber Günter Moses auch gedroht haben, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen, wenn das Foto in der Präsentation nicht entfernt wird. Nach einer Drohung soll also ein Rauswurf erfolgen, wenn das Foto in der Präsentation weiterhin bleibt. Ein direkter Angriff also auf die freie Meinungsäußerung? Seit einigen Jahren werden Hausverbote durch Ralf Trösch initiiert, immer wieder von exponierten Funktionen aus. So hatte er bereits in seinem Amt als Schatzmeister beim Deutschen Roten Kreuz Haßloch-Meckenheim Rauswürfe von Mitgliedern und Ehrenamtlichen durch seinen damaligen Vorsitzenden Dieter Schuhmacher (SPD) aussprechen lassen. NACHRICHTEN REGIONAL hatte mehrmals darüber berichtet. Seit dieser Zeit schüchtere er immer wieder Menschen ein, spreche Kündigungen aus und erteile Hausverbote, wenn man seine Anordnungen nicht befolge. Dabei nutze er seinen Beruf als Rechtsanwalt (Inkassoanwalt) aus, um Menschen unter Druck zu setzen, war von Insidern zu erfahren. Weil Ralf Trösch (SPD) die beiden CDU-Kandidaten im Wahlkampf um das Haßlocher Bürgermeister- und Bad Dürkheimer Landratsamt unterstützt habe, müsse Ihlenfeld und Lorch (CDU) nun nach seiner „Pfeiffe“ tanzen, war weiter von politischen Insidern zu erfahren.
Seit Ralf Trösch das Amt als Beigeordneter im Haßlocher Rathaus übernommen habe, gehe die Angst um. Als freie Meinungsäußerung interpretiere Trösch dies als „Hetzkampagnen“, wie auch aus der RHEINPFALZ vom 17.02.2018 zu erfahren war. Angst und Schrecken verbreite Trösch auch beim Deutschen Roten Kreuz, wo schon einige Personen in der Vergangenheit ebenfalls Hausverbot erhalten haben. Nach neuesten Informationen soll Trösch auch auf Richter und Personal des Amtsgerichts Neustadt Druck ausgeübt haben, um das Recht dort beugen zu lassen. Auch in Neustadt soll die Angst wegen seiner Handlungen umgehen. Insider hoffen, dass dieser „Alptraum“ bald ein Ende nimmt.
Auch wenn man die Präsentation von Günter Moses als „Gag“ bezeichnet und dies als Provokation ausgelegt hat, ist seine Aussage und sein Bildmaterial durch die Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Denn in Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) ist folgendes geregelt: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freie Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Insofern hat Günter Moses nichts zu fürchten, wenn er sich gerichtlich gegen die ihn gerichteten Vorwürfe zur Wehr setzen will.