Wirtschaftsfaktor „Organhandel“ – Und wie Bundesbürger zur „Organspende“ genötigt werden? – Über 70 000 Bundesbürger fordern derzeit Spahns Rücktritt
Je näher die Bundestagwahl im September rückt, je mehr wird darüber nachgedacht, was der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn seinen Bürgern während seiner Amtszeit aufgebürdet hat. Nicht nur die minderwertigen Masken, die er an Obdachlose verteilen wollte, sind derzeit in der Kritik. Auch einige Gesetzesänderungen gehen auf sein Konto, die er den bundesdeutschen Bürger aufs „Auge“ drücken wollte. So auch die automatische Organspende, wenn nicht ausdrücklich dagegen widersprochen wird. Doch inzwischen wehren sich die deutschen Bürger über derartige politische „Gewalttätigkeiten“. Sie gehen wegen solcher Bevormundungen auch auf die Barrikaden. Viele wollen sich dies nicht mehr länger von dem Gesundheitsminister gefallen lassen. Auch viele Ärzte wehren sich gegen derartige Bevormundungen. In einer Petition fordern derzeit über 70.000 Deutsche Spahns Rücktritt, hier zur Petition: https://www.change.org/p/bürgerinnen-und-bürger-herr-spahn-tretten-sie-bitte-zurück
Nach jahrelangen Diskussionen über die Organspendenpraxis und vor dem Hintergrund des eklatanten Mangels an Spenderorganen hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Januar 2020, die gesetzliche Grundlage geändert. In einer fraktionsoffenen namentlichen Abstimmung stimmten 432 Abgeordnete in dritter Beratung für die sogenannte Entscheidungslösung, die eine Gruppe von 194 Abgeordneten um Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) und Karin Maag (CDU/CSU) vorgeschlagen hatte (19/11087). 200 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 37 Enthaltungen. In zweiter Beratung hatten für diesen Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zuvor 382 Abgeordnete gestimmt. 261 votierten dagegen, es gab 28 Enthaltungen.
Den konkurrierenden Gesetzentwurf der Gruppe von 226 Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU/CSU) und Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz (19/11096) stimmten in zweiter Beratung 292 Abgeordnete zu, 379 votierten dagegen, es gab drei Enthaltungen. Da dieser Entwurf keine Mehrheit erhalten hatte, entfiel die dritte Beratung und Schlussabstimmung. Der Gesundheitsausschuss hatte empfohlen, im Plenum zu beiden Gesetzentwürfen und zu einem Antrag der AfD (19/11124) einen Beschluss zu fassen (19/16214). Die Reform soll mit Rücksicht auf die notwendigen Vorbereitungen zwei Jahre nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.
Das Problem mit der doppelten Widerspruchslösung bei der Organspende
Mit der doppelten Widerspruchslösung wäre künftig jeder ab 16 Jahren automatisch zum Spender geworden. Hätten die Personen nicht auf die Organspender-Anschreiben reagiert, hätte dies eine Zustimmung bedeutet. Hätten sie dagegen widersprochen, wären sie in ein entsprechendes Register eingetragen worden.
Ein weiterer Widerspruch wäre zudem vonseiten der Angehörigen möglich gewesen, wenn sie glaubhaft nachweisen können, dass die betroffene Person kein Spender sein wollte. Daher wird die Regelung doppelte Widerspruchslösung genannt. Trotz der zwei Möglichkeiten, sich gegen die Organspende auszusprechen, wurde der Entwurf von vielen Seiten kritisiert.
„Wem gehört der Mensch“, fragte beispielsweise die Grünen-Chefin Annalena Baerbock im Bundestag, die zusammen mit Katja Kipping (Die Linke) den Entwurf für die Entscheidungslösung eingereicht hat, und antwortete „Nicht dem Staat, nicht der Gesellschaft.“ Zusammen mit anderen Kritikern sprach sie sich gegen die Widerspruchslösung aus, da sich die Bürger mit ihr nicht selbstbestimmt und freiwillig für die Organspende entscheiden können. Man dürfe Schweigen nicht als Zustimmung werten, daher sei die aktive Zustimmung wichtig.
Doch die Zustimmung von Organspendern geht in Deutschland zurück, weil Viele mit der Thematik überfordert sind. Insbesondere, wenn Personen von Angehörigen darüber entscheiden sollen, ob der Hirntod eines Patienten bereits eine Organspende rechtfertigt. Sie sind verunsichert, weil sie sich nachträglich schuldig fühlen, weil sie einer Organentnahme voreilig zustestimmt haben, siehe Bericht:
Die Kritik richtet sich auch gegen die Politik, weil sich in osteuropäischen Ländern ein regelrechter „Organtourismus“ entwickeln konnte. Wie viel wert ist ein Menschenleben, wenn Organe extrem teuer verkauft werden können? In der Wissenschaftsdoku „Ausgeschlachtet – Organe auf Bestellung“ klagt Huige Li den Organraub in China an. Am 16.03.2016 wurde um 20:15 Uhr in 3sat diese Sendung gestrahlt, die noch in der Mediathek: https://www.youtube.com/watch?v=ZPbKjrSYGQA aufrufbar ist.
Im Deutschen Ärzteblatt 2003 wurde bereits auf die Problematik des „Organhandels“ hingewiesen. Sie weisen in ihrem Bericht, den die Schweizer Politikerin Ruth-Gaby Vermot-Mangold für den Europarat erstellt hatte, auf die Zunahme des illegalen Organhandels in Europa hin. Vor allem in armen Regionen der Nachfolgestaaten der Ex-Sowjetunion komme der Handel mit Nieren dem aus Asien und Südamerika bekannten „Transplantationstourismus“ immer näher. Grund hierfür sei vor allem die Armut in weiten Teilen Osteuropas, die Folge der dortigen Massenarbeitslosigkeit sei und den Markt für kriminelle Organisationen wachsen lasse. Als Beispielland nennt der Bericht Moldawien, eines der ärmsten Länder Europas mit einer offiziellen Erwerbslosigkeit von 50 Prozent und einem durchschnittlichen Monatseinkommen von umgerechnet 30 US-Dollar. Hier verkaufen dem Bericht zufolge junge Menschen aus ländlichen Regionen ihre Organe für 2 500 bis 3 000 Dollar, während die Empfänger bis zu 250 000 Dollar bezahlt haben. Inzwischen sind 18 Jahre vergangen.
Zu den Nutznießern dieses Handels gehörten unter anderem einschlägig spezialisierte Ärzte, die die Entnahme der Organe in gut ausgestatteten Kliniken in der Türkei vornähmen, heißt es im Ärzteblatt weiter. Anschließend seien die Lebendspender meist nicht länger als fünf Tage in den auswärtigen Kliniken versorgt worden – in ihrem Heimatland gebe es meist gar keine medizinische Nachsorge, da das Gesundheitswesen auf dem Land nicht mehr funktioniere. Lebenslängliche gesundheitliche Schäden der Betroffenen seien in vielen Fällen programmiert, so Vermot-Mangold. Im Anschluss an die Ausführungen der Schweizerin habe die Parlamentarische Versammlung des Europarats „Empfehlungen zur Bekämpfung des Organhandels in Europa“ an das Ministerkomitee gerichtet. Hierin werden sowohl die so genannten donor countries als auch die demand countries angesprochen. Die Geberländer wären unter anderem dazu aufzufordern, mehr Informationskampagnen in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, den Medien und wichtigen internationalen Hilfsorganisatonen in ländlichen Gegenden vorzunehmen. Darüber hinaus sollten Kontrollen an den Grenzen und nationale Anti-Korruptionsprogramme eingeführt werden. Von den Nehmerländern wird verlangt, durch staatliche Informationskampagnen und die Unterstützung des Europäischen Tages der Organspende und Transplantation das Bewusstsein für die Organspende zu schärfen. Vor allem müssten gesetzliche Schlupflöcher geschlossen werden. So soll zum Beispiel europaweit deutlich gemacht werden, dass die Verpflanzung gekaufter Körperteile durch Ärzte strafrechtlich verfolgt werden kann.
Vermot-Mangold hält gesetzliche Verbote des Organhandels bei der Überwindung des Transplantationstourismus zwar für wichtig, helfen könne letztlich jedoch nur die Überwindung der Armut. Wirtschaftliche Unterstützungsprogramme der internationalen Gemeinschaft müssten verstärkt werden, um die Ökonomie im Osten aufzubauen. Nach Angaben von Dr. med. Wolfgang Wodarg, Mitglied der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ und Mitglied der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, soll im Rahmen eines so genannten Monitoring-Verfahrens der Parlamentarischen Versammlung geprüft werden, ob die Mitgliedsstaaten ihren Pflichten im Umgang mit Organen nachkommen.
In diesem Zusammenhang wird auf den Tag der Organspende hingewiesen, der jedes Jahr auf den ersten Samstag im Juni fällt, somit auf den gestrigen Samstag, den 5. Juni 2021 gefallen ist . Ziel dieses besonderen Tages ist es, auf das komplexe und gesellschaftlich relevante Thema der Organspende aufmerksam zu machen. In diesem Sinne soll an all die Menschen erinnert werden, die mit ihrer Organspende Menschenleben gerettet haben, https://www.organspende-info.de/aktuelles/tag-der-organspende.html.
Fazit: „Das Richtige tun und das Falsche lassen“, das sollte die „Leitlinie“ für alle politischen Entscheidungsträger sein. Auf jeden Fall sollte den bundesdeutschen Bürgern keine Entscheidung aufgezwungen werden. Denn sie sind mündig und brauchen deshalb auch nicht bevormundet werden!!!