Investor Hillwood hat eine Frist von vier Wochen um vor dem Neustadter Verwaltungsgericht zu klagen
Noch keine Entwarnung gibt es für Haßloch, dass Hillwood sein geplantes Logistikzentrum im Industriegebiet Süd in Haßloch nicht baut. Wenn auch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim den Bauantrag des Investors und seinen Widerspruch abgelehnt hat, so besteht für ihn immer noch die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Neustadt zu klagen. Dafür bleibt Hillwood eine Frist von einem Monat. Und zwar nach Zustellung des Bescheides des Kreisrechtsausschusses. Dieser Bescheid ging Hillwood vor zwei Wochen zu. Laut Anfrage von NR liegt jedoch die Eingangsbestätigung bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim bisher noch nicht vor. Erst dann beginnt die Monatsfrist, sollte der Investor doch noch vor das Verwaltungsgericht ziehen. Die Hamburger Kanzlei, die Hillwood juristisch vertritt, war heute für eine Stellungnahme telefonisch nicht zu erreichen. Doch die „Gerüchteküche“ in Haßloch brodelt und von Insidern wird vermutet, dass Hillwood doch noch beim Verwaltungsgericht Neustadt seine Klage einreicht. Zur Historie: Der Bauantrag von Hillwood für das geplante Logistikzentrum in Haßloch wurde am 28. Mai von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim abgelehnt, da der Haßlocher Gemeinderat zuvor für den neu zu erstellenden Bebauungsplan „Am Obermühlpfad“ im März 2019 eine Veränderungssperre erlassen hatte. Damit konnte zunächst das Vorhaben von der Gemeinde gestoppt werden. Gegen den Ablehungsbescheid hatte Hillwood dann Widerspruch eingelegt, der im Kreisrechtsausschuss behandelt wurde. Dieser entschied nun, dass die vom Haßlocher Gemeinderat beantragte Veränderungssperre rechtens war, so dass diese Sperrwirkung ein Bauverbot nach § 70 Landesbauordnung nach sich zog. Der Widerspruch des Investors wurde aus diesem Grunde abgewiesen. Am 12. Dezember 2018 wurde vom Gemeinderat bereits beschlossen, einen neuen Bebauungsplan „Am Obermühlpfad“ aufzustellen, weshalb Antrag von der Gemeinde bei der Kreisverwaltung gestellt wurde, den Bauantrag des Investors zurückzustellen. Die Kreisverwaltung stimmte dem Antrag der Gemeinde am 7. Januar 2019 zu, so dass Hillwood Widerspruch dagegen einlegte. Der mündliche Verhandlungstermin beim Kreisrechtsausschuss wurde kurfristig „gekänzelt“, dafür im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Der Kreisrechtsausschuss begründete seine Entscheidung nun so, dass der Widerspruch gegen den Zurückstellungsbescheid vom 7. Januar rechtens war und somit die Ablehnung des Bauantrage vom 28. Mai unzulässig geworden ist. Nach vorliegender Stellungnahme ist Hillwood jedoch immer noch daran interessiert, seinen Bauantrag genehmigt zu bekommen. Nach der Entscheidung des Kreisrechtsausschusses steht dem Investor nun der Weg zum Verwaltungsgericht Neustadt und in die nächste Instanz offen. Über den weiteren Verlauf der Dinge wird NR seine Leser auf dem Laufenden halten. (red.)