Förderung des Bundesministeriums und der Nationalen Klimaschutzinitiative Die Stadt Koblenz erhält eine Zuwendung aus dem Förderprogramm für Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld. Im Rahmen dieser Förderung werden die Lichtsignalanlage in der Hohenzollernstraße / St.-Josef-Straße und die Fußgängerschutzanlage in der Simmerner Straße / Zeisigstraße auf energiesparende LED-Technik umgerüstet. Der Austausch der Ampelleuchten ermöglicht eine Energieeinsparung von rund 90%, somit können jährlich ungefähr 6.700kg CO2 eingespart werden, teilt Baudezernent Bert Flöck mit. Dies entspreche einer Stromkosteneinsparung für beide Anlagen von etwa 2.000 EUR pro Jahr. Zudem werden die Steuergeräte der Anlagen ausgetauscht und auf den neusten Stand der Technik gebracht. Diese Erneuerung erhöhe die Betriebssicherheit und verbessere die Kommunikation mit dem Koblenzer Verkehrssteuerrechner. Die neuste Technik in Verbindung mit einer neuen Programmierung verbessere zudem die Bedingungen für zu Fuß gehende, ohne dass Nachteile für andere Verkehrsarten entstehen. In der Hohenzollernstraße wird so erstmals eine Blindensignalisierung eingerichtet. „Insgesamt wird durch die Reduzierung des Energieverbrauchs ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet und durch eine neue Programmierung die Situation für Fußgänger verbessert“, so Flöck. Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Vergabe des Auftrages. Die Umbaumaßnahmen an den beiden Lichtsignalanlagen sollen gegen Ende des Jahres oder Anfang des nächsten Jahres durchgeführt werden. Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. „Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages“. (red.)