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Startseite Recht

NACHRICHREN REGIONAL schreibt Brandbrief an Ministerpräsidentin Dreyer

by Redaktion
16.04.2021
in Recht
Lesezeit: 4 mins read
Der FILM „Der Feind“ von Bestsellerautor Ferdinand von Schirach
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Staatskanzlei verweigert Eingang von Schreiben – Email als ungelesen gelöscht

In einem Brandbrief will NACHRICHTEN REGIONAL Ministerpräsidentin Malu Dreyer auf die großen Probleme im Amtsgerichtsbezirk Neustadt/Frankenthal aufmerksam machen. Weil inzwischen alle Behörden empfehlen, dies digital, also per email zu tun, gingen diese Unterlagen am 14. April über die Staatskanzlei der Ministerpräsidentin zu. Doch diese wichtige Nachricht wurde als ungelesen gelöscht. Ob es die Ministerpräsidentin selbst war oder ihre Mitarbeiter, konnte noch nicht festgestellt werden. Auf jeden Fall bleibt unsere Redaktion am Ball.

Schon seit Jahren erhält NACHRICHTEN REGIONAL wegen seiner Berichterstattung in regelmäßigen Abständen Strafanzeigen von dem Direktor des Amtsgerichts Neustadt. Für seine Taten erhält er anscheinend Unterstützung von dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Frankenthal, der NACHRICHTEN REGIONAL als kein Massenmedium bezeichnet und deshalb keine Presseanfragen beantwortet. Nach den Strafanzeigen von Direktor Frey (FDP) haben dann Richter auf Probe die Urteile zu seinen Gunsten entschieden. Da solche Rechtsbrüche schon seit einigen Jahren in dieser Form beim Amtsgericht Neustadt ablaufen und in solche Handlungen bisher nicht eingegriffen wurde, hat dies die Redakteurin von NR auf den Plan gebracht und wollte die rheinland-pfälzische Landeschefin über diese Verfehlungen informieren. Doch die Nachricht wurde gebloggt, ist anscheinend gar nicht bei der Ministerpräsidentin angekommen.

Vorausgegangen war eine erneute Strafanzeige von Direktor Frey gegen NACHRICHTEN REGIONAL, angeblich wieder wegen übler Nachrede, weil die Redakteurin über Missstände beim Amtsgericht Neustadt berichtet hatte. Für diese Strafverhandlung am 25. März war sie per ärztlichem Attest entschuldigt, weil sie verhandlungsunfähig war. Weil der Neustadter Jung-Richter dieses Attest nicht gelten lassen wollte, rief er beim Allgemeinmediziner an und sagte ihm, dass er sein ärztliches Attest abändern muss, also fälschen soll. Das hat einige Personen so wütend gemacht, dass deshalb darüber beraten wurde, die Ministerpräsidentin schnellstmöglich darüber zu informieren. Da dieser Richter mit seiner Handlung gegen das geltende Recht verstoßen hatte, wurde gegen ihn ein Befangenheitsantrag gestellt und in einem Eilantrag beantragt , das Strafverfahren einstellen zu lassen. Über diesen Befangenheitsantrag sollte laut Richter in der Verhandlung entschieden werden. Dem Geschäftsverteilungsplan ist allerdings nicht zu entnehmen, welcher Richter für diesen  Befangenheitsantrag zuständig ist. Man fragt sich: Unterliegt das der Beliebigkeit? Dies konnte bis heute nicht in Erfahrung gebracht werden.

Am 13.04. hat NACHRICHTEN REGIONAL ein Schreiben der Justizobersekretärin mit Entscheidungen des Amtsgerichts Neustadt erhalten, die rechtlich überhaupt nicht zulässig waren. Dies war dann letztendlich dann auch der Ausschlag, Ministerpräsidentin Dreyer als Landes-Chefin den Brandbrief vom 15. April zu schreiben:

Und hier der Brief an Ministerpräsidentin Dreyer:

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Dreyer,

ich schreibe Ihnen heute diesen Brief, weil ich nicht glauben kann, dass wichtige Schreiben an Sie (per e-mail) als ungelesen von Ihnen gelöscht werden. Die Unterlagen gehen Ihnen daher heute persönlich nochmals auf dem Postweg zu, siehe Anlage.

Ich kann sehr wohl verstehen, dass Sie nicht alle Post selbst lesen und beantworten können, dafür haben Sie sicherlich qualifizierte Mitarbeiter? Es wird mit meinem heutigen Schreiben jedoch nochmals deutlich gemacht, dass wichtige Informationen an eine Landes-Chefin ihr nicht vorenthalten werden sollten, zumal es sich um gravierende Sachverhalte handelt, die auch nur von einer Landes-Chefin aufgegriffen und auch abgestellt werden können. Insofern sollte mit meinen Hinweisen und Informationen an die Staatskanzlei als übergeordnete Stelle Genüge getan werden, diese sollten auch ernst genommen werden, zumal Sie als Landes-Chefin derzeit dabei sind, die politischen Weichen für die nächsten fünf Jahre in Rheinland-Pfalz zu stellen. So wie Sie selbst mitteilten, will die Landes-SPD erneut eine Koalition mit den GRÜNEN und der FDP eingehen.

Gerade deshalb ist auf die prekäre Situation in der rheinland-pfälzischen Justiz hinzuweisen, insbesondere beim Amtsgerichtsbezirk Neustadt/Frankenthal. Es ist allzu offensichtlich, dass Qualität in der Rechtsprechung kein Anliegen der Politik ist. Schon garnicht ist es ein Anliegen der Politik, die Pressefreiheit zu schützen und die Umsetzung der Rechtsprechung zu gewährleisten. Es kommen immer wieder „Willkür-Urteile“ zustande, die die Bürger fassungslos machen und auch nicht mehr verstehen. Als ehemalige Staatsanwältin wissen Sie sicherlich, wovon ich rede.

Insofern möchte ich auf die letzte Strafanzeige von Direktor Frey (FDP), Amtsgericht Neustadt, gegen mich und mein Internetportal hinweisen (AZ.: 2 Ds 5036 Js 4923/20), die rein rechtlich schon deshalb nicht zulässig war, weil ein Richter auf Probe beim gleichen Gericht auch noch die Anklage zugelassen und einen Hauptverhandlungstermin anberaumt hatte. Seit wann ist es rechtlich zulässig, dass ein Direktor eines Gerichts selbst Strafanzeigenerstatter ist und sein Personal auch noch ein Urteil zu seinen Gunsten umsetzen muss? Solche jahrelangen Handlungen beim Amtsgericht Neustadt sind keine „Kavaliersdelikte“ und deshalb schnellstens abzustellen. Nach meiner Wahrnehmung besteht dringender Handlungsbedarf.

Teilen Sie mir doch bitte einmal mit, wofür es Politiker gibt, die Gesetze erlassen, wenn sich Richter doch ihre eigenen Gesetze machen können. Sie können doch ganz offensichtlich nicht dafür sorgen, dass sich Richter an Gesetze halten. Ich frage mich manchmal, wer regiert uns eigentlich? Die Judikative oder die Legislative??

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Schlagworte: Amtsgericht NeustadtBrandbrief an Ministerpräsidentin DreyerMalu DreyerStaatskanzlei Rheinland-PfalzWillkür-Urteile
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