Und droht Haßlocher Grundstückseigentümern Enteignung?
von Karin Hurrle
Für den Bau der neuen Rehbachtrasse werden noch Grundstücke benötigt. Das hatte die Pressesprecherin Sina Müller gestern der Redaktion von NACHRICHTEN REGIONAL bestätigt. Deshalb sei man derzeit auch noch mit drei Eigentümern in Verhandlung. Dass ihre Kollegin Elke Thomas, die erst am Montag aus ihrem Urlaub zurückkommt, mit Enteignung gedroht habe, sei wirklich nur das letzte Mittel, um das Vorhaben durchführen zu können. Ob die Kommunikation zwischen der Gemeinde Haßloch und der Kreisverwaltung Bad Dürkheim nicht funktioniere, konnte Müller nicht bestätigen. Auch wußte sie nicht, ob im Haßlocher Feld-, Wald- und Umweltausschuss die Tatsache der Grundstücksenteignung bekannt war, wenn die Behörde die erforderlichen Grundstücke nicht erhält. Zuständig für die Rehbachverlegung ist in Haßloch Dieter Schuhmachewr als Umweltdezernent. Über die Streitigkeiten der Rehbachverlegung innerhalb der Gemeinde Haßloch hatte NACHRICHTEN REGIONAL mehrmals berichtet. Guten Mutes ist auch Sina Müller, die ebenfalls bestätigte, dass die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern so gut wie in „trockenen Tüchern“ sei, lediglich die Kaufverträge seien noch nicht unterzeichnet, Die Frage, warum bereits mit den Arbeiten begonnen wurde, obwohl die Grundstücke noch nicht im Besitz der Kreisverwaltung sind, verwies Müller an die Büroleiterin Elke Thomas, weil sie selbst nicht tief genug in der Maßnahme sei.
Die circa 3,5 Kilometer lange Trasse des neuen Bachlaufes des Rehbaches wird derzeit freigeschlagen und muss bis im Frühjahr 2018 beendet sein. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim ist Träger dieser Maßnahme und ist daher verantwortlich für das neue Bachbett, welches durch den Haßlocher Gemeindewald führt. Hierfür benötigt also der Landkreis noch weitere Grundstücke, die der Kreisverwaltung noch nicht gehören. Müller bestätigte in dem Telefonat mit NR, dass der Kauf nur noch eine Formsache sei, denn die Grundstückseigentümer seien verkaufsbereit.
Schon lange schwelt der Streit in Haßloch wegen der Rehbachverlegung, weshalb sich die Bürgerinitiative „Hochwasserschutz ja – Rehbachverlegung nein“ gegründet hat. In regelmäßigen Abständen lädt diese zu Informationsveranstaltungen ein. Schlimm findet die BI die Tatsache, dass die Kreisverwaltung Bad Dürkheim den Grundstücksbesitzern mit Enteignung drohe. Nach § 7 des derzeitigen Landesenteignungsgesetzes (LEnteigG) von Rheinland-Pfalz kann eine Enteignung erfolgen, wenn eine Behörde eine dringende Maßnahme durchführen muss. Ein Grundstück darf allerdings nur dem Umfang nach enteignet werden, in dem dies zur Verwirklichung des Enteignungszweckes erforderlich ist. Die Enteignung zu dem in § 2 Nr. 1 bezeichneten Zweck ist im einzelnen Falle allerdings nur zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann. Und dies ist in Haßloch fraglich und auch strittig, so die Bürgerinitiative. Ein Enteignungsverfahren müsste also bei der Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd beantragt werden. Gegen das Verfahren können allerdings entsprechende Rechtsmittel eingelegt werden.
Sina Müller verweist auf die Aussage ihrer Kollegin, die im Januar 2018 weitere Gespräche mit den Grundstückseigentümern führen will, um eine Einigung zu erzielen. Eine Enteignung komme dann in Frage, wenn man sich mit den Grundstücksbesitzern über den Kaufpreis nicht einigen kann. Sollten diesen allerdings die Enteignung durch die Enteignungsbehörde drohen, so können auch dagegen Rechtsmittel beim zuständigen Gericht eingelegt werden. Die Fortführung der Rodungsarbeiten im Haßlocher Wald seien nicht beeinträchtigt, betont auch Müller. Sie bestätigte den planmäßigen Ablauf ihrer Kollegin.