Laut neuesten Pressemeldungen des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der Stadt Ludwigshafen hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am Samstag, 7. Februar 2015, der Beschwerde der Stadt Ludwigshafen am Rhein gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Neustadt vom 6. Februar 2015 in allen wesentlichen Punkten stattgegeben. So bleibt es bei der Entscheidung der Stadt, den von dem Verein „Gemeinsam stark Deutschland“ beantragten Aufzug durch die Ludwigshafener Innenstadt zu verbieten. Lediglich eine stehende Kundgebung vor dem Hauptbahnhof bleibt erlaubt. Auch den Auftritt der Band „Kategorie C – Hungrige Wölfe“ hat die Stadt nach Auffassung des OVG nicht zu Unrecht verboten. Das OVG hält auch die von der Stadt festgelegte Begrenzung der Demonstration auf die Zeit von 14 bis 17 Uhr für nicht offensichtlich rechtswidrig.
„Wir sind hoch zufrieden, dass das OVG die Rechtsauffassung der Stadt und der Polizei so nachhaltig stützt. Damit haben wir nun die Bestätigung, dass wir sehr sorgfältig abgewogen haben zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Wir wünschen uns nun einen friedlichen Verlauf der Versammlungen, die am heutigen Sonntag in Ludwigshafen stattfinden werden, und appellieren an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, das Ihre dazu beizutragen“, so Ordnungsdezernent Dieter Feid und Polizeipräsident Jürgen Schmitt. (red.)