ÖDP fordert gute und sichere Geburtshilfe
Zum diesjährigen Internationalen Hebammentag am 5. Mai ist die Situation des Hebammenberufsstandes unverändert kritisch. Noch immer gibt es keine zukunftsfähige Lösung für die Haftpflichtversicherung der Hebammen in Deutschland, weshalb die Hebammen existenziell bedroht sind und daher auch die sichere und gute Geburtshilfe für Mutter und Kind gefährdet ist. Unter dem Motto „Hebammen in Not“ wird deshalb bundesweit durch verschiedene Protestaktionen auf die dramatische Situation dieser Berufsgruppe aufmerksam gemacht und um Unterstützung für den Hebammenberufsstand geworben: „Eine gute, sichere und gesunde Geburtshilfe für Mutter und Kind liegt im Interesse und in der Verantwortung unserer gesamten Gesellschaft“, sagt dazu Mechthild Hofner, Hebamme und Mitglied in der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP).
„Darauf wollen wir mit unserem Engagement den Fokus richten. Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Debatte über die Not der Hebammen!“, so Hofner weiter. „Bis heute gibt es von Seiten der Bundesregierung keine Lösung des Haftpflichtproblems der Hebammen. Die Leidtragenden sind werdende Eltern und Familien. Bei der aktuellen Versorgungssituation sehen wir die Sicherheit von Müttern und Kindern gefährdet“, unterstreicht Hofner. „Es muss endlich klar werden, dass am Lebensanfang investiert statt gespart werden muss!“, empört sich Franziska Kliemt von der Bundeselterninitiative und ebenfalls ÖDP-Mitglied.
Mit einer kontinuierlichen 1:1-Betreuung der werdenden Mütter während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett weisen aktuellste Studien eindeutig weniger medizinische Interventionen, Kaiserschnitte, Frühgeburten und damit auch eine kostensenkende Tendenz nach. Ein Standard, der bereits in mehreren EU-Ländern wie Großbritannien und den Niederlanden erkannt und umgesetzt wurde.
Deshalb fordert die ÖDP die Bundesregierung und den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung eindringlich dazu auf, den Frauen die freie Wahl des Geburtsortes uneingeschränkt als Kassenleistung anzubieten. Die Krankenkassen sollen weder das Berufsausübungsrecht der Hebammen noch die Entscheidungskompetenz der Frauen beschneiden. Denn das Ternovsky-Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat die europäischen Mitgliedsstaaten mit Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention dazu verpflichtet, das Recht der Frauen auf die freie Wahl des Geburtsortes und der Geburtsbegleitung zu gewährleisten. Diese Vereinbarung braucht die Finanzierung durch die Gesetzlichen Krankenkassen. Dies wird derzeit in den Vergütungsverhandlungen mit dem Deutschen Hebammenverband diskutiert. Darüber hinaus verweigern die Krankenkassen momentan die schon lange vereinbarte und unbedingt notwendige fünfprozentige Gebührenerhöhung.
Diese Vorgehensweise kritisiert die ÖDP aufs Schärfste und setzt dagegen ein klares Ja zur Sicherung für eine gute und gesunde Geburtshilfe. Auf ihrem letzten Bundesparteitag in Dietzenbach verabschiedete die ÖDP ihre Kapitelergänzung im Bundespolitischen Programm zur „Natürlichen und selbstbestimmten Geburt“.
Darin betont die ÖDP u.a. erneut ihre Forderung nach einer langfristigen solidarischen Lösung durch einen Haftungsfonds für die Hebammenversorgung der jährlich ca. 600.000 Geburten in Deutschland. (red.)