Klage der SHG gegen den Edesheimer Dachverband war dennoch erfolgreich
Am vergangenen Montag hat die Haßlocher Selbsthilfegruppe „Lebensfreude“ mit dem Dachverband aller Selbsthilfegruppen KISS Pfalz vor dem Amtsgericht Landau einen Vergleich geschlossen und sich geeinigt, dass künftig Anträge, die Selbsthilfegruppen an den Dachverband stellen, auch in einer Mitgliederversammlung behandelt werden müssen. Dieser Vergleich wurde von dem urteilenden Richter Deutschmann des Amtsgerichts Landau ordnungsgemäß durchgeführt. Der Vergleich ist noch nicht rechtskräftig. Es können daher noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Vorausgegangen dieses Vergleichs sind einige Rechtsstreitigkeiten, u.a. weil eine aus Sicht der Haßlocher Selbsthilfegruppe anberaumte Mitgliederversammlung mit Neuwahlen im August letzten Jahres nicht satzungsgemäß durchgeführt wurde. Deshalb hatte die Leiterin der Haßlocher Selbsthilfegruppe Widerspruch gegen die Neueintragung der Neuwahlen beim Landauer Registergericht eingelegt, die letztendlich in einer Klage mündete, weil das Amtsgericht Landau dies so verfügt hatte. Karin Hurrle musste daraufhin eine Klageschrift verfassen worin sie monierte, dass ihr Antrag auf Suche nach neuen Räumlichkeiten nicht in dieser Mitgliederversammlung behandelt wurde, weshalb auch die Eintragung der Neuwahlen vom Registergericht zurückgestellt wurden. Im Vergleich konnten sich beide Parteien letzten Montag dennoch einigen, dass der Antrag der Haßlocher Selbsthilfegruppe im nächsten Jahr nachträglich auf die Tagesordnung der Mitgliedersammlung zu setzen ist. Damit wollen die beiden Leiterinnen erreichen, dass diesbezüglich Transparenz wegen des Sachverhaltes geschaffen wird und künftig KISS Pfalz satzungsgemäß zu verfahren hat. Mit dem Neueintrag ins Vereinsregister hat sich die Haßlocher Selbsthilfegruppe nachträglich einverstanden erklärt. Hier der entsprechende Antrag der SHG.
Um was ging es bei der Klage wirklich?
Doch der Leiterin der Haßlocher Selbsthilfegruppe geht es noch um etwas ganz anderes, was auch in der Güteverhandlung am vergangenen Montag angesprochen wurde. „Nach Sichtung der Gerichtsakte kam plötzlich ein beleidigendes Schriftstück gegen mich zum Vorschein, das in dieser Akte überhaupt nichts zu suchen hat“, erklärte die Leiterin der Haßlocher Selbsthilfegruppe Karin Hurrle Richter Deutschmann. Sowas könne überhaupt nicht angehen, auch wenn der juristische Vertreter von KISS Pfalz, Rechtsanwalt Dirk Parniewski, Edesheim, in einem Schreiben an die Justizbehörden folgendes schreibt: „Sollte mein Mandant über das Ziel der entsprechenden Interessenwahrnehmung hinaus geschossen sein, bedauert er dies“.
Zufrieden äußerten sich dennoch über diesen Vergleich sowohl die Leiterin der Selbsthilfegruppe „Lebensfreude“ Karin Hurrle, als auch ihre Stellvertreterin Brigitte Auer. „Auch wenn wir inzwischen Räume für unsere Treffen gefunden haben, so geht es uns um die grundsätzliche Entscheidung, dass KISS Pfalz als gemeinnütziger Verein, zukünftig Anträge auf die Tagesordnung setzen muss, wenn diese beim Vorstand fristgerecht eingereicht wurden“. Im Vergleichsgespräch wurde von Karin Hurrle nochmals auf das Vereinsrecht und eine gültige Satzung verwiesen. Dass der Antrag erst im nächsten Jahr behandelt werden könne, sei auch kein Problem für die beiden Haßlocher Leiterinnen. Es wurde bei dieser Gelegenheit zum Ausdruck gebracht, dass es möglich sein muss, dass auch Unstimmigkeiten von Selbsthilfegruppen gegen Vorstandsmitglieder von KISS in einer Mitgliederversammlung angesprochen und darüber diskutiert werden darf.