Ein Fall für das Bauamt Haßloch oder für die Kreisverwaltung Bad Dürkheim?
In Haßloch wird es immer „doller“, das haben uns einige Bürgerinnen und Bürger berichtet. Keiner scheint sich mehr an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Auch nicht im Bereich des Freizeitgeländes „Sandbuckel“. Dort gibt es zwar keine klaren Regelungen. Fakt ist allerdings, dass es sich im „Sandbuckel“ um ein ausgewiesenen Freizeitgelände handelt und sich dort kein Gewerbe ansiedeln darf. Doch auf dem Freizeitgelände steht ein Gewerbebetrieb, wo regelmäßig Besichtigungen durchgeführt werden. Da eine solche Ansiedlung dort allerdings nicht erlaubt ist, hat unsere Redaktion vor einigen Wochen eine Presseanfrage an die Gemeinde Haßloch gerichtet. Diese fühlten sich allerdings für eine solche Anfrage nicht zuständig. Und leiteten die Presseanfrage an die Kreisverwaltung Bad Dürkheim weiter. Dort „schlummert“ sie anscheinend in der Schublade der Pressesprecherin, die unserer Redaktion zuvor auch verboten hatte, direkt mit der dortigen Sachbearbeiterin den Kontakt aufzunehmen. Seit dieser Zeit stellt sich die Kreisverwaltung als zuständige Behörde tot. Vielmehr wollte die Pressesprecherin von unserer Redakteurin wissen, um welche Flur-Stücks-Nummer es sich handele, da sie vermutet, dass dieses Gebäude zur Neustadter Gemarkung gehöre.
Nun scheint die Korrespondenz zwischen Gemeinde Haßloch und Bad Dürkheim hin und her zu gehen. Eine ordentliche Antwort auf unsere Presseanfrage liegt uns bis heute immer noch nicht vor. Von der Haßlocher Verwaltung wollten wir folgendes wissen: 1.) Wann wurde dieser Gewerbebetrieb im Sandbuckel errichtet? 2.) Von wem wurde die Genehmigung erteilt? 3.) Liegt hierzu ein Bauantrag vor, der zur Genehmigung mit Plänen auch an die Kreisverwaltung weitergereicht wurde? 4.) Welche Größe des umbauten Raumes von solchen Gebäuden in diesem Freizeitgelände sind zulässig? 5.) Wenn ein Bauantrag vorliegt, wurde dieser vom Bauausschuss genehmigen lassen?
Da unsere Redaktion immer noch keine Rückmeldung bezüglich unserer Presseanfrage erhalten hat, ist abzuwarten, ob noch eine Antwort kommt. Gerne nimmt unsere Redaktion auch Hinweise und Informationen entgegen, die uns bei der Aufklärung dieses Sachverhaltes helfen können. Unsere Redaktion kann man unter info@nachrichten-regional.de oder unter der Tel.Nr. 0170/ 2784 150 erreichen.