Beschwerde der Gemeinde wird zurückgewiesen
Mehrere Medien hatten am 14.11.2017 darüber berichtet, dass die Beschwerde der Gemeinde Haßloch, einen straffälligen Asylbewerber aufnehmen zu müssen, vom OVG Koblenz mit Beschluss vom 13.11.2017 (AZ.: 10 B 11706/17.OVG) zurückgewiesen wurde. Somit muss die Gemeinde diesen Asylbewerber, der wegen mehrerer Sexualdelikte eine dreijährige Haftstrafe verbüßt hat, in der Kommune aufnehmen. Wegen einer diagnostizierten Psychose wird er als besonders aggressiv sowie als rückfallgefährdet eingestuft. Wegen der Unterbringung in Haßloch sollen mehrere Auseinandersetzungen zwischen Gemeinde Haßloch und der Kreisverwaltung Bad Dürkheim stattgefunden haben. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim hatte der Gemeinde den straffälligen Asylbewerber zugewiesen. Er soll unter Führungsaufsicht eines Betreuers stehen. Für eine diesbezügliche Stellungnahme war die Gemeinde heute nicht zu erreichen. Per Eilantrag hatte sich die Gemeinde danach ans Verwaltungsgericht gewandt und sich auf ihr Abwehrrecht zum Schutze der Bevölkerung berufen. Nachdem der Antrag vom Verwaltungsgericht abgelehnt wurde, scheitere der Eilantrag auch beim OVG in Koblenz, das die Beschwerde mit der Begründung zurück wies, da die Unterbrinung in der Gemeinde Haßloch nicht zu beanstanden sei. Da der Asylantrag bereits abgelehnt worden sei, könne der Asylbewerber auch in der Landesaufnahmestelle nicht berücksichtigt werden, da dort bereits ähnlich gelagerte Fälle untergebracht worden seien.
Die Gemeinde Haßloch ist nun also gezwungen, diesen als gefährlich eingestuften Asylbewerber unterzubringen. (red.)